Berlin: (hib/SKE) Die Rente mit 67 und die
Situation älterer Arbeitnehmer thematisiert die
Bundesregierung in zwei Gesetzentwürfen (
16/4372,
16/4371). Die Rentenversicherung müsse der
demografischen Entwicklung angepasst werden. Ziel sei es, den
Beitragssatz der Renten bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis
2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Das Rentenniveau
solle im gleichen Zeitraum nicht unter 46 Prozent beziehungsweise
nicht unter 43 Prozent sinken. Deswegen solle von 2012 an beginnend
mit dem Geburtenjahrgang 1947 bis ins Jahr 2029 das
Renteneintrittsalter stufenweise angehoben werden. Menschen, die
mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollten
auch weiterhin mit 65 Jahren aufhören dürfen zu arbeiten.
Als Beitragszahler würden auch Mütter gewertet, die bis
zum zehnten Lebensjahr ihres Kindes zu Hause geblieben sind, so die
Bundesregierung.Mehr ältere Arbeitnehmer in Beschäftigung
zu bringen, ist das Ziel des zweiten Gesetzentwurfs. Das Alter
müsse als produktive Lebensphase erkannt werden, damit
Deutschland weiterhin international wettbewerbsfähig sei. Kern
ist ein Kombilohn, der über zwei Jahre gezahlt werden soll,
sowie neu gestaltete Eingliederungszuschüsse. Ältere
Arbeitslose sollten nach dem Willen der Regierung möglichst
schnell wieder arbeiten können. Wenn sie einen Job mit
geringerem Verdienst als zuvor annehmen, sollten sie einen
teilweisen Ausgleich vom Staat bekommen. Zusätzlich
würden die Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen
Arbeit zwei Jahre lang auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus
aufgestockt. Außerdem sollten Arbeitgeber, wenn sie einen
älteren Arbeitssuchenden einstellen, leichter einen
Eingliederungszuschuss beantragen können. Als Begründung
solle ausreichen, dass der Arbeitnehmer individuelle
Unterstützung braucht. Ein so genanntes erkennbares
Vermittlungshemmnis müsse nicht vorliegen. Gefördert
werden solle auch die Weiterbildung von Beschäftigten ab dem
45. Lebensjahr und in Betrieben mit weniger als 250
Beschäftigten. Darüber hinaus werde die Altersgrenze
für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ohne
sachlichen Befristungsgrund dauerhaft auf das 52. Lebensjahr
festgelegt.Der Bundesrat fordert in seinen Stellungnahmen zu den
Gesetzentwürfen mehrere Änderungen. Bei der Rente mit 67
befürchtet er unter anderem, dass Frauen benachteiligt werden
könnten, wenn sie für eine Altersrente ab 65 Jahren
mindestens 45 Jahre Beiträge gezahlt haben müssen. Die
Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigten, dass im
Jahr 2004 nur elf Prozent der Frauen die Voraussetzung
erfüllten, aber immerhin 30 Prozent der Männer.
Außerdem seien Akademiker überwiegend von der Regel
ausgeschlossen. Darüber hinaus sollten Rentner in Zukunft 400
statt 350 Euro zu ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen.
Bisher sei festgelegt, dass es sich um ein Siebtel der
Bezugsgröße handele, was oft zu Verwirrungen führe.
Am Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungschancen
älterer Menschen fordert der Bundesrat ebenso Änderungen,
um mehr Träger von Weiterbildungsmaßnahmen zulassen zu
können. Nach dem Regierungsentwurf würden wirtschaftsnahe
Anbieter vielfach als Träger geförderter Fortbildung
ausgeschlossen. Außerdem sollten auch Kurse, die
außerhalb der Arbeitszeit liegen, vom Staat unterstützt
werden. Dadurch hätten Beschäftigte mehr
Wahlmöglichkeiten.
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