Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes
Innenausschuss (Anhörung) - 05.03.2007
Berlin: (hib/HAU) Experten plädieren
für eine Novellierung des Datenschutzgesetzes. Das wurde am
Montagnachmittag anlässlich einer öffentlichen
Anhörung zum Thema "Modernisierung des Datenschutzes" im
Innenausschuss deutlich. Die Weiterentwicklung des Datenschutzes,
so die überwiegende Meinung der Sachverständigen,
müsse im Interesse der grundgesetzlich geschützten
informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung zügig
auf den Weg gebracht werden. Als Hauptdefizite derzeit wurden neben
den eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten bei
Verstößen gegen den Datenschutz unter anderem auch das
wenig ausgeprägte gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für
die Problemstellung genannt. Professor Ralf Bernd Abel von der
Fachhochschule Schmalkalden kritisierte das fehlende
Unrechtsbewusstsein bei vielen Unternehmen. Es sei gang und
gäbe, sich einen "Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch" zu
verschaffen. Dies werde erleichtert, da die
Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichten. Die Höhe der
Bußgelder, so Abel, stehe in keinem Verhältnis zu den
möglichen Einsparungen. Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht
derzeit Lücken bei den Bußgeldvorschriften. So werde die
ungesetzliche Beschaffung von Informationen bestraft, nicht jedoch
die ungesetzliche Nutzung. Dies gelte es dringend zu ändern.
Schaar betonte außerdem, es reiche nicht, das
Datenschutzrecht einmalig zu modernisieren. Vielmehr müsse es
kontinuierlich an den neusten gesellschaftlichen und
technologischen Entwicklungen gemessen werden. Der Gesetzgeber
müsse dafür die Position des Bürgers stärken
und das derzeit bestehende Informationsungleichgewicht beheben. Nur
ein informierter Bürger könne sein Recht
eigenverantwortlich und selbstbestimmt wahrnehmen. Johann Bizer vom
unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel
forderte, das Vertrauen der Menschen in die Wirksamkeit von
Datenschutzvorschriften zu festigen. Der Gesetzgeber stehe aufgrund
seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für die
informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger in der
Verantwortung, das derzeit den Herausforderungen nicht gerecht
werdende Schutzkonzept zu erneuern und zu verbessern.Die von der
Wirtschaft genutzten Daten gefährdeten die Privatsphäre
mindesten ebenso wie die von öffentlichen Dienstellen
gespeicherten Daten, sagte Christian Thorun vom Bundesverband der
Verbraucherzentralen. An diese neue Anforderung müsse das
Datenschutzgesetz angepasst werden. Es dürfe nicht sein, dass
ein Vertragsabschluss von der Einwilligung zur Verwendung
personenbezogener Informationen abhängig gemacht werde. Der
Gesetzgeber müsse dagegen mit einen Kopplungsverbot vorgehen.
Die gesellschaftliche Wertschätzung der Privatsphäre
scheine im Sinken begriffen, urteilte Karsten Neumann,
Landesbeauftragter für den Datenschutz in
Mecklenburg-Vorpommern. Im Schatten einer sicherheitspolitisch
geprägten Diskussion würden die bürgerliche Freiheit
und insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
zunehmend eingeschränkt. Der Einzelne könne sich dem
nicht entziehen, da dies ohne gravierende Einschnitte in die
Lebensqualität undenkbar sei. Der Gesetzgeber sei daher
gefordert, den Bürger zu schützen. Die Schaffung von
Rechtsklarheit, so Cornelia Sasse von der Experian Deutschland
Holding GmbH sei im Interesse aller Beteiligten. Mehr
Bürgerrechte im Datenschutz dürfe es nicht auf Kosten von
Unternehmensrechten geben. Es stehe außer Frage, dass
ungehemmtes Datensammeln reguliert werden müsse. Dennoch
sollte es dem Unternehmen zweckgebunden und mit Nachweispflicht
möglich sein, Kundendaten zu speichern und zu nutzen, um
einerseits ein gesundes Risikomanagement zu betreiben und
anderseits serviceorientiert arbeiten zu können.
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