Berlin: (hib/FID) Die internationale
Bekämpfung der illegalen Fischerei muss massiv
unterstützt werden. Dies betont die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/4386) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4230). Im Rahmen der EU-Zuständigkeit
für den Bereich der Fischerei unterstütze Deutschland
neben Bemühungen allgemeiner Art auch gezielte
Einzelmaßnahmen wie die Festlegung von Anlandeverboten von
Fängen aus der IUU((Illegal Unreported and
Unregulated)-Fischerei. Die Regierung habe sich dafür
eingesetzt, dass Schiffen, die im Regelungsgebiet der
Nordostatlantischen Fischereikommission (NEAFC) in die
IUU-Fischerei verwickelt seien, der Zugang zu Häfen zu
Versorgungszwecken verwehrt werde. Dies sei inzwischen als bindende
Maßnahme in der NEAFC umgesetzt. Generell geht die
Bundesregierung von einer Effektivitätssteigerung in der
Bekämpfung gegen die IUU-Fischerei in den Gewässern der
EU in den kommenden Jahren aus. Mit der Verordnung (EG) 768/2005
sei die Errichtung einer europäischen
Fischereiaufsichtsbehörde beschlossen worden, die ihre ersten
Tätigkeiten zu einer besseren Koordination in Nord- und Ostsee
bereits begonnen habe. Eine Zertifizierung von Fisch zur
Information über die Nachhaltigkeit des Fischfangs bewertet
die Bundesregierung positiv. Eine solche Maßnahme könne
einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen
Fischerei leisten. Zudem werde ein "verantwortungsvolles Handeln
der Konsumenten" unterstützt. In diesem Kontext betont die
Regierung, dass eine solche Zertifizierung ein freiwilliges
Verfahren sei, das von der Fischerei selbst initiiert werden
müsse.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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