Berlin: (hib/BOB) Nach den Vorstellungen
der Linksfraktion sollen sich Personen nicht strafbar machen, wenn
sie den Medien Informationen geben. Das Strafgesetzbuch sei
entsprechend zu ändern, verlangen die Abgeordneten in einem
Gesetzentwurf (
16/4539). Sie führen zur Begründung
an, auf diese Weise werde unter anderem sichergestellt, dass das
staatsanwaltliche Instrumentarium nicht an die bloße
Veröffentlichung von Inhalten, die als geheim eingestuft
werden, anknüpfen kann. Die Fraktion verweist auf den Fall
"Cicero", wo die Redaktionsräume des Magazins und die
Wohnräume des Autors deshalb durchsucht worden seien, weil
dieser in einem Beitrag Inhalte eines als vertraulich eingestuften
Papiers des Bundeskriminalamts zitiert hatte. Die Fraktion moniert,
trotz des Schutzes der Pressefreiheit komme es immer wieder zu
zweifelhaften Ermittlungsmaßnahmen gegenüber
Journalisten. Dabei sei in vielen Fällen das eigentliche Ziel,
die Geheimnisverräter zu ermitteln. Die Entscheidungen des
Gesetzgebers für die Pressefreiheit würden unter anderem
durch die Konstruktion der nachträglichen Beilhilfe zum
Geheimnisverrat durch die Veröffentlichung des Geheimnisses in
der Praxis unterlaufen. Ihnen sei daher durch eine klarstellende
Gesetzeslage und die Schließung verbleibender Lücken bei
dem Schutz der Pressefreiheit Ausdruck zu verleihen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf