Berlin: (hib/VOM) Aus dem
ERP-Sondervermögen sollen 2 Milliarden Euro an den
Bundeshaushalt abgeführt werden können. Darauf zielt ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der
ERP-Wirtschaftsförderung (
16/4664) ab. Das ERP-Sondervermögen
(European Recovery Program) geht auf den Marshall-Plan und den
Wiederaufbau Europas nach dem Krieg mit Hilfe der USA zurück.
Daraus werden zinsgünstige Kredite für den Mittelstand
sowie Stipendienprogramme für junge Wissenschaftler
finanziert. Als Ausgleich für die Abführung der 2
Milliarden Euro ist geplant, dem Sondervermögen Rechte des
Bundesfinanzministeriums an Rücklagen der KfW-Bankengruppe in
Höhe von einer Milliarde Euro zu übertragen. Zugleich
solle das Sondervermögen Rückstellungen in Höhe von
einer Milliarde Euro auflösen. Der Bund will dabei die
Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens und Forderungen in
gleicher Höhe übernehmen. Mit dem Übergang dieser
Verbindlichkeiten auf den Bund werden nach Aussage der Regierung
Schulden des Sondervermögens in die Bundesschuld
eingegliedert. Dadurch würden das Kreditmanagement und die
Schuldenverwaltung des Bundes vereinfacht. Die Regierung
unterstreicht, dass die bisherige Wirtschaftsförderung sowohl
dem Volumen als auch der Intensität nach erhalten bleibt. Das
Sondervermögen werde Teile seines Vermögens als
Eigenkapital in die KfW-Bankengruppe einbringen oder dieser als
nachrangiges Darlehen gewähren. Das vom Sondervermögen in
die KfW eingebrachte Eigenkapital werde dort als Rücklage
bilanziert, heißt es weiter. Mit der Vergütung aus
dieser Kapitalrücklage und den Zinsen aus dem nachrangigen
Darlehen, das der KfW gewährt wird, solle die
ERP-Wirtschaftsförderung fortgesetzt werden. Der Gesetzentwurf
gebe vor, dass die zu vereinbarende Vergütung zusammen mit
anderen Erträgen vom Umfang her ausreichen muss, damit die
Substanz des Sondervermögens und die bisherige Förderung
in vollem Umfang aufrechterhalten werden können. Dazu seien
mindestens 590 Millionen Euro jährlich erforderlich. Auch die
Beteiligungsrechte des Parlaments bei der Ausgestaltung der
ERP-Wirtschaftsförderung würden in Zukunft gewahrt, wie
die Regierung betont.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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