Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat
am Dienstagmittag eine Reform der Führungsaufsicht (
16/1993) mit den Stimmen der
Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Diese Aufsicht
gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und
Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem
Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine
Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit. Der
Gesetzentwurf soll am 22. März vom Bundestag verabschiedet
werden. Die SPD merkte an, zukünftig hätte man bei
Straftätern ein Instrumentarium an der Hand, sie besser
begleiten und notfalls kontrollieren zu können.Die
Bundesregierung änderte aufgrund der
Sachverständigenanhörung die Offenbarungspflicht für
Therapeuten (Ärzte oder Psychiater) geringfügig. Statt
"nur zu Zwecken der Gefahrenabwehr", den die Regierung selbst als
zu weitgehend bezeichnete, ist jetzt nur noch von den "dort
genannten Zwecken" die Rede, etwa wenn es um die "Abwehr einer
erheblichen gegenwärtigen Gefahr" für das Leben oder die
sexuelle Selbstbestimmung Dritter geht. Die Liberalen wollten noch
weiter gehen. Sie wiesen darauf hin, es müsse auch weiterhin
Raum bleiben für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen
dem Patienten und dem Therapeuten. Ihr Antrag scheiterte jedoch
ebenso wie mehrere Änderungsvorschläge der Grünen an
der Koalitionsmehrheit.Die Grünen hatten vorher die in dem
Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften zur Sicherheitsverwahrung
heftig kritisiert. Sie wiesen darauf hin, dass diese "in einem
unglaublichen Ausmaß" erweitert würden. Dies bedeute
auch, dass Verfassungsrecht verletzt werde. Die Koalition wies
ihrerseits darauf hin, dass Eile geboten sei. Ein Brandenburger
Straftäter, der seine Haft verbüßt hatte, sei schon
mangels Regelungen zur Sicherungsverwahrung in den neuen
Ländern entlassen worden. Entlassungen - auch von
Sexualstraftätern - stünden demnächst wieder an. In
dem Gesetz ist eine Regelung enthalten, die es ermöglicht, in
den neuen Ländern gefährliche Straftäter in
Sicherungsverwahrung zu nehmen, die vor August 1995
straffällig geworden sind. Der Einigungsvertrag hatte dies
ausgeschlossen.
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