"Gesetze können Missbräuche bei
Praktikantenverhältnissen nicht verhindern"
Petitionsausschuss - 26.03.2007
Berlin: (hib/MIK) Auch durch neue Gesetze
können Missbräuche bei Praktikantenverhältnissen
nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung denkt aber
über rechtliche Klarstellungen in diesem Bereich nach. Dazu
soll zunächst aber statistisches Material ausgewertet werden,
das im April vorliegt. Dies machten die Vertreter der
Bundesregierung am Montag bei der öffentlichen Sitzung des
Petitionsausschusses deutlich, bei der es um zwei Eingaben zur
Situation von Praktikanten ging. In der ersten Petition forderte
Desiree Grebel, Praktika von Hochschulabsolventen in ein
reguläres Arbeitsverhältnis umzuwandeln, wenn sie
länger als drei Monate dauern und dem Berufsbild des
Hochschulabsolventen entsprechen. In der zweiten Petition fordert
der DGB-Bundesvorstand, dass Praktika und ähnliche
Lernverhältnisse per Gesetz eindeutig von
Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden müssen, damit sie
keine regulären Stellen ersetzen. Praktika müssten auf
drei Monate begrenzt und mit mindestens mit 300 Euro pro Monat
vergütet werden. Beide Petitionen wurden von mehr als 108.000
Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Die Vertreter
der Bundesregierung erläuterten, dass es drei Gruppen von
Praktikanten gebe. Bei der ersten Gruppe handele es sich um
Rechtsverhältnisse, bei denen nicht die Arbeitsleistung,
sondern der Lernzweck im Vordergrund stehe. Dies gelte auch
für Hochschulabsolventen, die außerhalb der Ausbildung
neue Erkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sammeln
wollten. Bei der zweiten Gruppe gehe es darum, das Berufsleben
kennenzulernen. Hier seien keine gesetzlichen Vergütungen
vorgesehen. Nach Ansicht der Regierung gibt es bei diesen beiden
Gruppen von Praktikantenverhältnissen keine Probleme. Anders
sehe dies bei der dritten Gruppe aus, die in den Petitionen
angesprochen würden. Hierbei wird formell ein unentgeltliches
Praktikum vereinbart, tatsächlich werde jedoch echte
Arbeitsleistung erbracht. Allerdings seien auch diese
"Praktikanten" nicht ohne gesetzlichen Schutz. So stehe ihnen oft
ein Vergütungsanspruch zu, der sich auch einklagen lasse. Die
Vertreter der Regierung machten wie die meisten Abgeordneten
deutlich, dass sie eine Begrenzung der Praktika auf drei Monate
für nicht sinnvoll hielten. Dies gelte auch für eine
gesetzliche Mindestvergütung von 300 Euro. Dadurch
könnten die Praktikanten davon abgehalten werden, ihren
Anspruch auf eine wesentlich höhere Vergütung einklagen.
Die Abgeordneten des Petitionsausschusses wollen in einer der
kommenden Sitzungen abschließend über die Eingaben
entscheiden.
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