Berlin: (hib/MPI) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung medizinprodukterechtlicher und
anderer Vorschriften (
16/4455) stößt bei Experten im
Großen und Ganzen auf Zustimmung. Dies betrifft etwa den
Vorschlag, Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz auch
nach Ablauf des Verfalldatums einzusetzen, wie eine
öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses am
Mittwochnachmittag gezeigt hat. In dem Gesetzentwurf verweist die
Regierung auf das Beispiel der vom Bund zum Zwecke einer
möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Künftig
soll es rechtlich zulässig sein, diese Nadeln über das
Verfalldatum hinaus einzusetzen, um eine unnötige und
kostenintensive Neuanschaffung zu vermeiden. Schon bisher habe die
Möglichkeit bestanden, Medizinprodukte ohne Verfalldatum an
die Bundeswehr abzugeben. Dies solle nun auch für die Abgabe
an die Bundes- und Länderbehörden zum Zwecke des Zivil-
und Katastrophenschutzes gelten, schreibt die Regierung. In der
Anhörung zeigte sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK)
überzeugt davon, dass mit der geplanten Regelung
Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte
gewährleistet werden könne. Wichtig sei, dass das
Qualitätsmanagement nicht dezentralisiert werde, sagte der
DRK-Experte Frank Jörres. Die Bundesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung
(BAG Selbsthilfe) zog in ihrer Stellungnahme hingegen in Zweifel,
dass der Patientenschutz hinreichend berücksichtigt
werde.Beispiele für Medizinprodukte sind
medizinisch-technische Geräte, Implantate, Spritzen,
Verbandstoffe und Sehhilfen. Eine geplante Änderung des
Medizinproduktegesetzes (MPG) betrifft die Eigenherstellung
("In-Haus-Herstellung") speziell von In-Vitro-Diagnostika wie
Reagenzien, Probenbehältnisse oder Produkte, die zur
In-Vitro-Untersuchung von Proben aus dem menschlichen Körper
bestimmt sind. Zudem will die Regierung mit einem Verzicht auf
bestimmte Anzeigepflichten in Bezug auf klinische Prüfungen,
Aufbereitung und Sonderanfertigungen einen Beitrag zum
Bürokratieabbau leisten. Geplant ist auch die Aufnahme von
Produkten in das MPG, die nicht originär als Medizinprodukte
hergestellt wurden, zum Beispiel beim Einsatz von
Fitnessgeräten für das EKG. Das kritisierte die Deutsche
Krankenhausgesellschaft. "Die Grenzen zwischen normalen Produkten
und Medizinprodukten werden verwischen", heißt es in ihrer
Stellungnahme. Darüber hinaus könnten plötzlich
Geräte zu Medizinprodukten werden, die nie als solche in
Verkehr gebracht wurden, etwa Kühlschränke.
Außerdem soll laut Entwurf künftig der Gemeinsame
Bundesausschuss - das Beschlussgremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten,
Krankenhäuser und Krankenkassen - Richtlinien festlegen,
welche arzneimittelähnlichen Medizinprodukte in die
Arzneimittelversorgung einbezogen werden. Die Spitzenverbände
der Krankenkassen begrüßten diese Regelung. Allerdings
löse der Gesetzentwurf nicht die derzeit auftretenden Probleme
bei der Abgrenzung von Medizinprodukten zu Arzneimitteln. In der
Anhörung ging es auch um mehrere Änderungsanträge
zur Gesundheitsreform, die die Koalition im so genannten
Omnibusverfahren an den ursprünglichen Gesetzentwurf
angehängt hat. Der Leiter der Berliner Dependance des
AOK-Bundesverbandes, Erwin Dehlinger, begrüßte die
geplanten Änderungen "technischer Versehen", wies aber
zugleich auf eine von seinem Verband vorgelegte Liste mit 23
Änderungsnotwendigkeiten hin. So gebe es etwa
Klärungsbedarf bei der Schutzimpfung. "So wie das jetzt
geregelt ist, würden weiter Praxisgebühren anfallen",
sagte Dehlinger. Auch Professor Jürgen Fritze vom Verband der
privaten Krankenversicherung schloss weiteren Korrekturbedarf nicht
aus.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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