Berlin: (hib/SUK) Im Juni 2007 soll es
erste Ergebnisse einer Evaluation der rechtlichen Grundlagen des
Kinder- und Jugendmedienschutzes geben. Das teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/4707) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/4471) mit. Diese Evaluation sei im Herbst
2006 gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen worden und
werde bis Herbst 2007 andauern. Ein im Februar von
Familienministerin Ursula von der Leyen und dem
nordrhein-westfälischen Familienminister Armin Laschet
vorgestelltes Sofortprogramm zur Verbesserung des
Jugendmedienschutzes sei angestoßen worden, um das Thema
"umfassend" und "verstärkt auch jugendpolitisch und
medienpädagogisch" in Angriff zu nehmen. Es sei geplant,
Kinder und Jugendliche vor extrem gewalttätigen
Computerspielen zu schützen, indem die Alterskennzeichen der
Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der
Unterhaltungssoftwarekontrolle so groß und sichtbar gestaltet
würden wie etwa Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf
Zigarettenschachteln, "damit dies für Eltern und
Verkaufspersonal unübersehbar ist". Zudem soll die Einhaltung
der Verbote mittels Testkäufen überprüft werden.
Geplant sei zudem eine europaweite Liste verbotener
Computerspiele.Die Bundesregierung legt dar, dass der Zusammenhang
zwischen virtueller und realer Gewalt in einer Vielzahl
wissenschaftlicher Studien untersucht worden sei. Die diskutierte
Wirkung reiche "von keinerlei Auswirkung über
Aggressionssteigerung, Verrohung bis zum Aggressionsabbau".
Mehrheitlich sei man sich in der Wissenschaft aber einig
darüber, dass es nicht ohne Auswirkungen auf Kinder bleibe,
"wenn ihnen Gewalt ständig als ein normales und
gesellschaftlich akzeptiertes Konfliktlösungsmuster
vorgeführt wird". Zudem müsse nach aktuellem
Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass von "exzessivem
Computer- und Videospielen eine Suchtgefährdung" ausgehen
könne. Bislang lägen jedoch keine Untersuchungen vor, die
auf repräsentativen Daten beruhten - die Regierung werde die
Thematik weiter verfolgen. Sollten sich Hinweise auf eine Zunahme
spielsüchtiger Verhaltensweisen bestätigen, würden
"entsprechende Konsequenzen zur Prävention dieses
Problemverhaltens" eingeleitet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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