Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen will sicherstellen, dass bei der
Zulassung neuartiger Therapien auf EU-Ebene nationales Recht
berücksichtigt wird. In einem Antrag (
16/4853) beziehen sich die Abgeordneten auf die
EWG-Verordnung Nr. 2309/93, nach der die Europäische
Arnzeimittelbehörde (EMEA) künftig über die
Zulassung neuartiger Therapien entscheiden soll - und zwar auch bei
Gentherapeutika, somatischen Zelltherapeutika und so genannten
Tissue-Engineering-Produkten. Die Grünen fordern, die
grundsätzlich zu begrüßende zentrale Zulassung in
der EU dürfe nicht dazu führen, dass der in einigen
Mitgliedstaaten bestehende Schutz embryonaler Stammzellen
untergraben werde. Ausgeschlossen sein müssten solche
Produkte, für die Embryonen in einer Weise hergestellt oder
vernichtet werden mussten, die in einzelnen EU-Staaten unter Strafe
steht.Mit der Umsetzung der Verordnung würden derartige
Produkte - zumindest kurzfristig - auch in Deutschland zugelassen
werden, obwohl deren Herstellung und Verwendung ausdrücklich
verboten ist, betonen die Abgeordneten. Deshalb müsse sich die
Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen über die
EU-Verordnung dafür einsetzen, dass embryonale Stammzellen aus
ihrem Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Auch dürfe die
"Herstellung von Tier-Mensch-Lebewesen", zum Beispiel von
Embryonen, die sowohl menschliche als auch tierische Keimzellen
enthalten, keine Zulassung bekommen. Von der Zulassung
ausgeschlossen werden sollen nach Auffassung der Grünen zudem
Produkte, die auf Eingriffen in die menschliche Keimbahn beruhen.
Ferner müsse die freiwillige und unbezahlte Spende von
Humangeweben und -zellen verbindlich festgeschrieben werden. Die
Beschaffung von Geweben und Zellen dürfe nicht
gewinnorientiert erfolgen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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