Berlin: (hib/VOM) Auf die Gefahren einer
Steuerentlastung von Unternehmen für die Finanzierung
öffentlicher Aufgaben und für die öffentlichen
Haushalte weisen die Linksfraktion (
16/4857) und Bündnis 90/Die Grünen (
16/4855) in Anträgen hin. Die Linke
fordert die Regierung auf, bei der geplanten Reform die "sozial
gerechte Beteiligung" von Unternehmen an der Finanzierung
öffentlicher Aufgaben sicherzustellen. Sie empfiehlt, den
Körperschaftsteuersatz nicht wie geplant auf 15 Prozent zu
senken, sondern bei 25 Prozent zu belassen. Zugleich solle der
Spitzensteuersatz angehoben werden. Die steuerliche
Bemessungsgrundlage von Unternehmen sei zu verbreitern, Gewinne
müssten umfassend ermittelt, Steuerbefreiungen und
-gestaltungen abgeschafft werden. Konzerninterne Gestaltungsmodelle
sollten aufgedeckt und unterbunden werden, heißt es in dem
Antrag. Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland will die
Fraktion durch obligatorische Kontrollmitteilungen der Banken an
die Finanzämter erfassen. Sie sollten wie bisher nach dem
Einkommensteuertarif besteuert werden. Die Bundesregierung plant
die Einführung einer 25-prozentigen Abgeltungsteuer ab 2009.
Nach Darstellung der Fraktion haben anhaltende Entlastungen
für Unternehmen und Vermögende dazu geführt, dass
sich die "ungleiche Lastenverteilung zwischen Lohn- und
Gewinneinkommen" verstärkt hat und vor allem Arbeitnehmer
öffentliche Aufgaben finanzieren. Aufgrund dessen sei die
neuerliche Entlastung von Unternehmen
überflüssig.Bündnis 90/Die Grünen stellen in
ihrem Antrag fest, dass die Steuerreform "milliardenschwere
Steuerausfälle" und damit Risiken für die
öffentlichen Haushalte verursache. Die Ausgestaltung der
Abgeltungsteuer führe zu einer eklatanten Benachteiligung von
Eigenkapital, heißt es weiter. Die Fraktion empfiehlt, die
Senkung des Körperschaftsteuersatzes dadurch zu finanzieren,
dass Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Steuerliche Subventionen für Arbeitsplatzverlagerungen
müssten verringert werden. Darüber hinaus treten die
Abgeordneten für eine "unbürokratische
Mittelstandskomponente" ein, die sich an der Sicherung von
Beschäftigung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze
orientiert. Für jeden sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer sollten jährlich 10.000 Euro steuerfrei in eine
Gewinnrücklage eingestellt werden können, die maximal
250.000 Euro betragen kann. Die Abgeltungsteuer dürfe die
Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der
Fremdkapitalfinanzierung nicht benachteiligen. Empfohlen wird
ferner, die Einschränkung der Sofortabschreibungen für
geringwertige Wirtschaftsgüter auf 100 Euro und die
Abschaffung der degressiven Abschreibungen zu streichen. Die
Verlustvorträge bei der Übertragung und beim Verkauf von
Anteilen und bei der Neuinvestition von Kapital sollten für
innovative Unternehmen voll erhalten bleiben, fordert die
Fraktion.Der Bundestag wird beide Anträge am morgigen Freitag
zusammen mit dem Regierungsentwurf in erster Lesung beraten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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