Berlin: (hib/SKE) In einem Punkt waren sich die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung während ihrer Sitzung am Mittwochmorgen einig: Die Tatsache, dass bald ein Gesetz den Deutschen Ethikrat auf eine rechtliche Grundlage stellt, fanden alle gut. Der Nationale Ethikrat, wie er von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) 2001 initiiert wurde, war stets der Kritik ausgesetzt gewesen, er sei lediglich dazu da, dem Kanzler zuzustimmen. Immer noch sahen aber viele Abgeordnete Kritikpunkte. Im Zentrum stand hier die ihrer Meinung nach unzureichende Beteiligung des Parlaments.
26 Mitglieder soll das Gremium nach dem Willen der Koalitionsfraktionen und der FDP haben. SPD und CDU/CSU hatten kurzfristig einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/2856) eingebracht, wonach zwei Mitglieder mehr als geplant eingesetzt werden sollen. Die Mitglieder sollen, wie im Gesetzentwurf geplant, je zur Hälfte von Bundesregierung und Bundestag bestimmt werden. Zusätzlich wird ein Parlamentarischer Beirat eingerichtet, in dem neun Abgeordnete sitzen. "Der Beirat hat nur die Funktion, Papiere zu schieben", kritisierten Bündnis 90/Die Grünen. Auch Die Linke meinte, "der steht nur Spalier zwischen Bundestag und Ethikrat". Die Grünen sprachen sich zudem dafür aus, dass der Bundestag allein alle Mitglieder des Ethikrates bestimme. Sowohl Die Linke als auch die Grünen hatten eigene Anträge ( 16/3277, 16/3199) eingebracht, in denen sie ein Ethik-Komitee im Bundestag forderten. In der Abstimmung wurden die Anträge mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen zeigten sich überzeugt, ein gutes Projekt auf den Weg gebracht zu haben. Das Gremium werde ausschließlich zur Beratung genutzt, betonte ein Vertreter von CDU/CSU mit Blick auf Kritik, am Rat seien nicht genug Parlamentarier beteiligt. Politische Entscheidungen fälle nur der Bundestag. Im Ethikrat seien Vertreter unterschiedlicher Gruppen, was zu einer unabhängigen, wissenschaftlichen Beratung führe, die unterschiedliche Ansätze berücksichtige. Die SPD lobte die Einrichtung des Parlamentarischen Beirates, der auf ihre Initiative zurückzuführen sei. Die FDP stimmte dem Änderungsantrag der Koalition zu. Es sei wichtig, dass über Ethik ressortübergreifend diskutiert werde und das Parlament eingebunden sei, so die Fraktion zur Begründung. Gut sei, dass im Änderungsantrag betont werde, dass nicht nur Lebenswissenschaften Inhalt der Debatten sein sollten, da die Aufgabe vielfältiger sei. Ihr eigener Antrag ( 16/3289), in dem sie einen parlamentarischen Beirat für Bio- und Medizinethik fordert, wurde mit den Stimmen der Koalition sowie Linken und Grünen abgelehnt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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