Berlin: (hib/SUK) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben insgesamt drei Anträge vorgelegt, die Migration und Zuwanderung zum Thema haben. Während die Grünen sich für ein "integrationsförderndes, menschenrechtskonformes und humanitär ausgewogenes Zuwanderungsgesetz" aussprechen ( 16/5103) und dabei den Familienzusammenhalt schützen und eine wirksame Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz verankern wollen, plädiert die Linke für eine "grundlegende Wende der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik" ( 16/5109). An erster Stelle der Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa müsse die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen stehen. Dabei dürften staatspolitische Interessen nicht gegen Menschenrechte abgewogen werden, schreibt die Fraktion.
In einem weiteren Antrag ( 16/5108) sprechen sich die Linken dafür aus, Humanität und Menschenrechte statt wirtschaftlicher "Nützlichkeit" zu den Grundprinzipien der Migrationspolitik zu machen. Man verurteile den Versuch der Bundesregierung, mit ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU ( 16/5065), "umfangreiche Verschärfungen" des Aufenthalts-, Asyl- und Einbürgerungsrechts vorzunehmen. Verbindliche Mindestanforderungen würden so "nur ungenügend oder gar nicht" in deutsches Recht umgesetzt. Alle drei Anträge werden heute in erster Lesung im Bundestag behandelt und vermutlich zur Beratung an den zuständigen Innenausschuss überwiesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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