Berlin: (hib/MPI) Die Zukunft der
öffentlich geförderten Beschäftigung ist das Thema
einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Am
Montag, dem 7. Mai, stehen den Abgeordneten dazu unter anderen
Sachverständige der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der
Bundesagentur für Arbeit Rede und Antwort. Der Anhörung
liegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (
16/2504) und Bündnis 90/Die Grünen (
16/2652) zu Grunde. Beide wollen die
öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen. Die
Anhörung findet von 11.00 bis 13.00 Uhr im Sitzungssaal 3.101
des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt.Die Linke verlangt von
der Bundesregierung, die gesetzlichen und finanziellen
Voraussetzungen für mindestens 150.000 neue öffentlich
geförderte sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Der monatliche Bruttolohn
dieser Jobs solle 1.400 Euro nicht unterschreiten. Als Zielgruppe
nennen die Abgeordneten ältere Arbeitnehmer, Menschen in
Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit und
"Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen". Nach der
Vorstellung der Parlamentarier soll die Bewilligung der
Beschäftigungsverhältnisse auf drei bis fünf Jahre
begrenzt werden, "um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes
reagieren zu können". Bei Personen vom 60. Lebensjahr an
sollen die Jobs "den nahtlosen Übergang in die Rente sichern".
Als Träger öffentlich geförderter Beschäftigung
nennt die Fraktion "die klassischen Träger von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Vereine sowie private
Wirtschaftsunternehmen". Private Gewinnaneignung im Rahmen
öffentlich geförderter Beschäftigung müsse
ausgeschlossen werden. Die Grünen fordern in ihrem Antrag,
Arbeitsplätze im dritten Sektor auf lokaler Ebene zu
fördern. Diese Jobs müssten "zusätzlich",
"gemeinwohlorientiert" und "nicht wettbewerbsverzerrend" sein. Als
Beispiele nennen die Abgeordneten Aufgaben im Rahmen von
Stadtteilarbeit und kommunaler Kulturarbeit sowie die
Unterstützung älterer Menschen im Haushalt und die
Hausaufgabenbetreuung. Zudem schlagen die Grünen vor,
Integrationsfirmen, die zurzeit für die Förderung von
Menschen mit Behinderungen zuständig sind, auch für
Langzeitarbeitslose zu öffnen. Weiter heißt es,
Langzeiterwerbslosen solle die Möglichkeit eingeräumt
werden, das gesamte Arbeitslosengeld II samt der
Sozialversicherungsbeiträge und eventuellen
Zuschussbeträgen in ein langfristiges,
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
einzubringen. Dadurch würden die Einsatzmöglichkeiten der
bereits bestehenden so genannten Ein-Euro-Jobs "sinnvoll erweitert,
ohne zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen zu führen". Die
Terminsuche für die Anhörung hatte im Ausschuss im
Vorfeld zu Missstimmungen geführt. Die Linke und Bündnis
90/Die Grünen hatten sich mehrfach beklagt, die Koalition
verzögere die Behandlung des Themas. Beide Fraktionen
vermuteten, dass die Uneinigkeit von Union und SPD zum so genannten
zweiten Arbeitsmarkt dafür ausschlaggebend gewesen sei.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf