Berlin: (hib/MPI) Das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
wird sich voraussichtlich bis Ende des Jahres vollständig auf
die ihm aus der Gesundheitsreform zugewachsenen neuen Aufgaben
eingestellt haben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (
16/5027) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/4927) hervorgeht, soll bis dahin der
Methodenkatalog des IQWiG überarbeitet sein. Das Institut, das
bislang im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
lediglich den medizinischen Nutzen von Arzneimitteln geprüft
hat, soll nunmehr auch deren Kosten bewerten. Die Abgeordneten
wollten unter anderem wissen, wie mit laufenden Bewertungsverfahren
umgegangen wird. Dazu schreibt die Regierung, dass die neue
Rechtslage seit dem 1. April zu berücksichtigen sei. Betroffen
seien davon vier Medikamente.Der G-BA ist das oberste
Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte,
Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und
Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien
den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das
IQWiG wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung 2004 mit Sitz in Köln
gegründet.Die Regierung schreibt, Ziel der Neuregelung sei es,
Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung den Zugang zu
neuen Arzneimitteln zu sichern "und die Mehrkosten für die
Beitragszahler auf den Umfang zu begrenzen, der durch den
Zusatznutzen gerechtfertigt ist". Beim Patientennutzen solle
insbesondere eine Verlängerung der Lebensdauer, die
Verbesserung der Lebensqualität und die Verkürzung der
Krankheitsdauer berücksichtigt werden. "Bei der
wirtschaftlichen Bewertung sollen neben dem Patientennutzen auch
die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme
durch die Versichertengemeinschaft angemessen berücksichtigt
werden", heißt es weiter. Die Verfahrensordnung solle dem
"internationalen Standard auf hohem Niveau" entsprechen. Genauer
gefasst würden im Methodenpapier des IQWiG die Kriterien des
Patientennutzens. Zudem würden die Beteiligungsrechte von
Herstellern, Sachverständigen, Berufsvertretungen der
Apotheker und Patientenvertretern ausgeweitet.
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