Berlin: (hib/BOB) Bündnis 90/Die
Grünen sprechen sich dafür aus, dass die
Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2012
mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. Dazu
bedürfe es einer Regelung im Aktiengesetz, schreibt die
Fraktion in einem dazu vorgelegten Antrag (
16/5279). Es seien auch entsprechende
Sanktionsmöglichkeiten einzuführen: im Börsengesetz
für börsennotierte Aktiengesellschaften, deren
Aufsichtsrat bis zu jenem Jahr die gesetzte Frauenquote nicht
erfüllt, seien Sanktionen bis 2012 die gesetzte Frauenquote
nicht erfüllt, seien Sanktionen bis hin zum Entzug der
Zulassung zur Börse vorzusehen. Die Grünen
erläutern, Deutschland habe "erhebliche Defizite" in Sachen
Gleichstellung. Die Privatwirtschaft sei fest in Männerhand.
In Großunternehmen seien nur vier Prozent der
Führungskräfte weiblich. Diese Männerdominanz stelle
ein großes Problem dar. Die fortdauernde Diskriminierung von
Frauen schade den Untenehmen, der Wirtschaft und der Demokratie.
Dagegen zeige das Beispiel Norwegen, wie ein Staat seinen
Verfassungsauftrag ernst nehme. In den vergangenen Jahren sei dort
mit Quoten und aktiver Förderung viel für die
Gleichstellung der Geschlechter erreicht worden. Seit dem vorigen
Jahr müssten per Gesetz mindestens 40 Prozent der Sitze in
Aufsichtsräten von Frauen besetzt sein.Die Grünen
führten zudem aus, die bisherige Gewohnheit des Wechsels der
männlichen Vorstandsvorsitzenden auf die Posten des
Aufsichtsratschefs behindere Transparenz, Innovation und die
Gleichstellung von Frauen in den Unternehmen. Beide Geschlechter
sollten mit mindestens 40 Prozent auch auf der Kapitalseite im
Aufsichtsrat vertreten sein. Ferner, so beantragen die Grünen,
sei das Aktiengesetz so zu ändern, dass maximal fünf
Aufsichtsratmandate durch eine Person übernommen werden
dürfen. Derzeit sind es zehn Mandate. Die Finanz- und
Korruptionsskandale der letzten Jahre hätten deutlich gemacht,
dass die Aufsichtsräte häufig nicht im Sinne einer
effektiven Unternehmenskontrolle funktionieren, so die Grünen.
Die Begrenzung der Mandate auf fünf hätte zu Folge, dass
die einzelnen Aufsichtsratsmandate wesentlich ernster genommen
werden könnten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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