Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss
hat den Weg für das Gewebegesetz frei gemacht. Dem deutlich
geänderten Entwurf (
16/3146) stimmten am Mittwochmorgen die
Koalitionsfraktionen zu, die Fraktionen der FDP und Die Linke
enthielten sich, Bündnis 90/Die Grünen stimmte mit Nein.
Einstimmig billigte der Ausschuss zudem einen
Entschließungsantrag von Union und SPD, in dem das
Bundesgesundheitsministerium gebeten wird, dem Parlament im Jahr
2008 über die Erfahrungen mit dem zehn Jahre alten
Transplantationsgesetz zu berichten. Die abschließende
Beratung im Bundestagsplenum ist für den späten
Donnerstagabend vorgesehen.Mit dem Gesetzentwurf soll die
EU-Geweberichtlinie vom März 2004 umgesetzt werden. Er regelt
den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben wie
Augenhornhäute, Herzklappen, Haut, Knochen oder Stammzellen.
Nachdem der ursprüngliche Regierungsentwurf bei Ärzten,
Krankenhäusern und Krankenkassen auf massive Kritik
gestoßen war, änderte die Koalition die Vorlage in mehr
als 50 Punkten. So ist jetzt ausdrücklich klargestellt, dass
der Organspende und-transplantation Vorrang vor der Entnahme nur
einzelner Teile von Organen und Geweben eingeräumt wird.
Präzisiert wurde auch, dass menschliche Samen- und Eizellen
"weder Arzneimittel noch Gewebezubereitungen" seien. Außerdem
wurde die Regelung gestrichen, dass nichteinwilligungsfähige
Personen, also beispielsweise manche Behinderte, unter bestimmten
Bedingungen als Knochenmarkspender herangezogen werden können.
Dafür hatten sich auch die Grünen stark gemacht.
Restriktiver als zunächst vorgesehen wird es auch bei der
Knochenmarkspende bei einer minderjährigen Person. Diese wird
auf Verwandte ersten Grades, also Eltern und Geschwister,
begrenzt.Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass die
Knochenmarkentnahme bei volljährigen nicht
einwilligungsfähigen Personen in der Praxis keine Rolle
spiele. Die Regelung könne deshalb gestrichen werden. Die FDP
kritisierte, dass mit der Neuregelung bei nicht
einwilligungsfähigen und minderjährigen Personen nicht
mehr der familiäre Einzelfall im Blick behalten werde. "Die
ursprüngliche Fassung war angemessen", so die FDP. Die Linke
zeigte sich "sehr angenehm überrascht" von den
Änderungsanträgen der Koalition. Allerdings bleibe der
systematische Fehler bestehen, dass die EU-Geweberichtlinie im
Arzneimittelgesetz geregelt werde, womit Deutschland in der EU
einen Sonderweg beschreite. Auch die Grünen lobten die
Änderungen. Jedoch werde mit ihnen nicht der "Geburtsfehler"
ausgeräumt, die Geweberichtlinie im Arzneimittelgesetz
umzusetzen. Damit werde "ein gewisses Tor geöffnet", dass
menschliche Gewebe zu einem kommerziellen Gut verkommen
könnten, betonten die Grünen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf