Berlin: (hib/AS) In Abwasser und Umweltproben werden nach Angaben der Bundesregierung regelmäßig Rückstände von Arzneimitteln gefunden. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 16/5383) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen erklärt, handelt es sich dabei vor allem um Röntgenkontrastmittel, Diclofenac sowie das Antiepileptikum Carbamazepin. Derzeit reichten die vorliegenden Kenntnisse aber nicht aus, heißt es in der Antwort weiter, um ein abschließendes Urteil darüber zu fällen, welche Risiken von Arzneimitteln im Abwasser und im Klärschlamm ausgehen. Die Bundesregierung schließt sich jedoch der vom Sachverständigenrat für Umweltfragen abgegebenen Empfehlung an, wonach weniger Arzneimittel in die Umwelt gelangen sollten. Es gebe bisher, so die Bundesregierung, noch keine gemeinsamen Anstrengungen von Industrie und Behörden zur Verringerung von Arzneistoffen in der Umwelt.
Auf die Frage, welche Auswirkungen Arzneimittelrückstände im Abwasser auf die Entstehung von Resistenzen von Krankheitserregern haben, erklärt die Bundesregierung weiter, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand Tiere und Menschen vornehmlich während der Behandlung mit Medikamenten Resistenzen entwickeln würden. Wenige Untersuchungen an Pflanzen hätten gezeigt, dass auch Pflanzen prinzipiell Arzneistoffe aus dem Boden aufnehmen können. In einer
Vorbemerkung ihrer Antwort räumt die Bundesregierung jedoch ein, dass die Klärschlammverordnung aus dem Jahr 1992 nicht mehr in allen Punkten den heutigen Anforderungen des Bodenschutzes entspreche und daher zeitnah novelliert werden solle.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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