Berlin: (hib/BOB) Die vorgesehene Einführung eines Direktanspruchs gegen einen Versicherer im Schadensfall wird nach ihrer Auffassung der Bundesregierung keine Folgen für die Beschäftigung haben. Möglichen "wirtschaftlichen Folgen" für Versicherungsnehmer - etwa Architekten - stünden "wirtschaftliche Folgen" für Geschädigte gegenüber, die nämlich zukünftig vollen Schadensersatz auch in Situationen erhalten würden, in denen bisher - trotz Bestehens einer ihrem Schutz dienenden Versicherungspflicht - kein Schadenersatz geleistet wurde. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/5497) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/5298) mit. Inwiefern die Einführung eines Direktanspruchs für alle Pflichtversicherungen in das Versicherungsvertragsgesetz "dramatische Konsequenzen" haben solle, wie die FDP befürchtet, erscheint der Bundesregierung "nicht nachvollziehbar".
Die Liberalen hatten unter anderem angeführt, dass es nach Auffassung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung mit der Einführung eines Direktanspruches im Bereich der Haftpflichtversicherung für Architekten circa 12.000 Angehörige dieser Berufsgruppe ihre Tätigkeit einstellen müssten. Die Regierung teilt diese Auffassung nicht. Sofern es für den Bereich tatsächlich zu den behaupteten Prämienerhöhungen kommen sollte, wäre diese ein Indiz dafür, dass schon nach geltendem Recht nicht zulässige Deckungsausschlüsse vereinbart worden seien. Dies könnte zur Folge haben, dass der Geschädigte seinen Anspruch - entgegen der Intention des die Versicherungspflicht vorschreibenden Gesetz- oder Verordnungsgebers - nur mit Schwierigkeiten durchsetzen kann oder den Schaden selbst tragen muss.
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