Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich haben
Experten den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur
weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements (
16/5200) bewertet. Das wurde während einer
öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am
Montagnachmittag deutlich. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die
Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden zu
vereinheitlichen und auf 20 Prozent anzuheben. Außerdem soll
der so genannte Übungsleiterfreibetrag für
nebenberufliche Tätigkeiten von 1.848 Euro auf 2.100 Euro im
Jahr steigen. Während ein Teil der Sachverständigen die
Vereinheitlichung und steuerliche Besserstellung als "Schritt in
die richtige Richtung" lobte, kritisierten andere sich daraus
ergebende "Ungleichbehandlungen".Als wichtigen Beitrag zur
Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
bezeichnete die Projektgruppe "Reform des Gemeinnützigkeits-
und Spendenrechts" den Entwurf. Insbesondere die geplante
Vereinheitlichung und Anhebung des allgemeinen steuerlichen
Abzugsrahmens auf 20 Prozent unterstütze man nachhaltig.
Abgelehnt wird hingegen die Schaffung eines abschließenden
Kataloges gemeinnütziger Zwecke. Diesen "abschließend"
zu gestalten, sei nicht vereinbar mit den Bedürfnissen einer
stetig im Wandel begriffenen Gesellschaft. Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände sieht
in dem Gesetz einen "großen und mutigen Schritt zur
Stärkung der Zivilgesellschaft". Die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für bürgerliches Engagement ermuntere
die Bürger, durch selbstbestimmtes Handeln
Gemeinwohlverantwortung zu übernehmen. Auch die Deutsche
Steuergewerkschaft äußerte sich positiv. Der Entwurf
führe zu mehr Übersichtlichkeit und Praktikabilität
im Spendenrecht und somit zu einem Bürokratieabbau in diesem
Bereich. Neben einer Stärkung des Ehrenamtes erreiche man
damit auch Erleichterungen in der Steuerverwaltung.Rupert Graf
Strachwitz, Direktor des Maecenata-Instituts an der Humboldt
Universität Berlin sieht mit dem Gesetzentwurf keineswegs den
erhofften Durchbruch für Zivilgesellschaften erreicht. Nach
wie vor bleibe zivilgesellschaftliches Handeln einem überaus
komplizierten Geflecht von staatlichen Kontroll- und
Überwachungsmechanismen unterworfen, welches eine freie
Entfaltung der Zivilgesellschaft nachhaltig behindere. Der Entwurf
könne daher allenfalls ein Zwischenschritt auf dem Weg zu
einer großen Reform sein. Der Bundesverband der
Dienstleistungswirtschaft (BDWi) sieht ebenfalls noch erheblichen
Verbesserungsbedarf. Hauptkritikpunkt sei die Ungleichbehandlung
von privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen und Unternehmen
der Wohlfahrtsverbände. Dies führe zu einer
Wettbewerbsverzerrung, so der BDWi. Keine Unterstützung findet
der Entwurf beim Deutschen Naturschutzring. Zwar gebe es positive
Ansätze, doch würden diese durch Beibehaltung und
Verstärkung gravierender Nachteile für bestimmte
gemeinnützige Bereiche wie den Natur-, Tier- und Umweltschutz
überlagert. Der Bayrische Jugendring sprach von einem
"grundsätzlich zu begrüßenden Schritt zur
stärkeren Anerkennung ehrenamtlichen Engagements". Es gebe
aber auch jenseits des Steuerrechts Möglichkeiten zur
Förderung. So könne man ehrenamtliche Tätigkeiten
als einschlägige Berufserfahrung bei verwandten Berufsgruppen
bewerten oder auch den Zeitaufwand dafür durch Freistellungen
und die Erstattung von Verdienstausfällen anerkennen.
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