Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Fondsbranche steigern. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung
des Investmentgesetzes (
16/5576) vorgelegt. Mit einem "modernen und
leistungsfähigen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen" sollen
Innovationen gefördert und die Abwanderung von
Fondsvermögen an andere Standorte verhindert werden, ohne dass
dabei der Anlegerschutz vernachlässigt wird. Das von deutschen
Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Fondsvermögen sei in
den letzten fünf Jahren um 200 Milliarden Euro auf über
eine Billion Euro gewachsen, schreibt die Regierung. Zugleich stehe
die deutsche Fondsindustrie in einem intensiven Wettbewerb mit
anderen europäischen Finanzplätzen. Ein Ziel der
Initiative ist es dem Entwurf zufolge, die so genannte
OGAW-Richtlinie der Europäischen Union (Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) "eins zu eins" in deutsches
Recht umzusetzen. Unter anderem sollen Kapitalanlagegesellschaften
nicht mehr als Kreditinstitute gelten. Die bisherige Doppelaufsicht
über die Fondsbranche durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank
soll entfallen. Die Aufgaben der Bundesbank sollen künftig von
der BaFin übernommen werden. Bei den Spezialfonds ist
vorgesehen, institutionelle Investoren von Regelungen zu entlasten,
die dem Schutz der Privatanleger dienen. Durch die Aufhebung oder
Vereinfachung von Informationspflichten will die Regierung die
Fondsbranche zudem von Kosten in Höhe von rund 8 Millionen
Euro entlasten. Geplant ist ferner, die Anlagenmöglichkeiten
der Fonds zu erweitern. So soll festgelegt werden, unter welchen
Voraussetzungen die Fonds Derivate, also Finanzinstrumente wie
Optionsscheine oder Zertifikate, erwerben können. Vereinfacht
werden soll überdies die Genehmigungspraxis der BaFin.
Schließlich will die Regierung die Markteintrittsdauer
für neue Produkte verkürzen.Darüber hinaus sollen
die offenen Immobilienfonds gestärkt werden. Neue Instrumente
sollen es dem Fondsmanagement ermöglichen, diese Fonds auch in
schwierigen Marktsituationen zu steuern. So sollen die Fonds nicht
mehr verpflichtet sein, Anteile täglich zurücknehmen zu
müssen. Auch eine nur monatliche Rücknahme kann
vereinbart werden. Offene Immobilienfonds müssen nach dem
Willen der Regierung künftig ein Risikomanagementsystem haben.
Durch zwei neue Assetklassen sollen neue Produkte in den Markt
eingeführt werden können. Zum einen sollen
Infrastrukturfonds Investitionen in öffentlich-private
Partnerschaftsprojekte (ÖPP) ermöglichen. Zum anderen
sollen sich so genannte "sonstige Sondervermögen" durch
liberalere Anlagebestimmungen auszeichnen und sich zur Vorlage
innovativer Finanzprodukte eignen. Die Investmentaktiengesellschaft
soll so ausgestaltet werden, dass sie ihre Aktien
grenzüberschreitend vertreiben kann. Die Depotbank muss nach
den Vorstellungen der Regierung dafür sorgen, dass
Interessenkonflikte zwischen ihr und der Kapitalanlagegesellschaft
vermieden werden. Bei Sparplänen, die sich auf
ausländische Fonds beziehen, soll die Vorbelastung mit Kosten
eingeschränkt werden. Damit will die Regierung nationale
Anleger vor einer Kostenbenachteiligung schützen und
vermeiden, dass der Anbieter ins Ausland ausweicht. Bei
Publikumsfonds dürfen die Anleger dem Entwurf zufolge nicht
durch Transaktionskosten benachteiligt werden. Der Bundesrat hat in
seiner Stellungnahme unter anderem eine Reihe von
Prüfaufträgen an die Bundesregierung erteilt.
Darüber hinaus schlägt er eine Änderung des
Investitionszulagengesetzes 2007 vor. Dadurch soll der Teil des
Landes Berlin, der seit Anfang 2007 nicht mehr zum
Fördergebiet im Sinne des Gesetzes gehört, wieder als
Fördergebiet in das Gesetz aufgenommen werden, damit
Investitionen in kleinen und mittleren Betrieben wieder
vollständig mit der Investitionszulage gefördert werden
können.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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