Berlin: (hib/MVF) Ein stärkeres
Unrechtsbewusstsein der Betroffenen und eine daraus resultierende
Signalfunktion erhofft sich die Bundesregierung von den
Verschärfungen beim Familiennachzug in der Novelle des
Zuwanderungsgesetzes. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (
16/5498) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5201). Derzeit seien weniger als 20
Ermittlungsverfahren, in denen Zwangsverheiratung eine Rolle
spielt, bei den Bundesländern anhängig, heißt es in
der Antwort weiter. Warum Ehegatten, die aus Ländern wie den
USA, Kanada, Israel oder Japan ihrem Partner in die Bundesrepublik
folgen, keinen Sprachtest machen müssen, erklärt die
Regierung mit den engen wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen
Staaten. Der Zuzug der Angehörigen läge hier in
"besonderem migrationspolitischen Interesse". Die Linksfraktion
hatte in ihrer Kleinen Anfrage die Verschärfungen beim
Familiennachzug kritisiert, da die umzusetzende EU-Richtlinie nicht
zu Verschärfungen verpflichte. Die Abgeordneten halten die
Regelungen für "verfassungswidrig oder bedenklich".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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