Berlin: (hib/NCB) Nach Fällen, in denen bedürftigen Menschen keine Sozialhilfe gezahlt wird, erkundigt sich die Linksfraktion. In ihrer Kleinen Anfrage ( 16/5538) weisen die Abgeordneten auf Überbrückungsphasen zwischen der Klärung von Ansprüchen hin. Lege ein Bedürftiger Widerspruch ein gegen die Entscheidung der zuständigen Ämter, kein Arbeitslosengeld zu zahlen, dauere die Bearbeitung laut Bundesregierung bis zu fünf Monaten. Bis 2005 wurde die Sozialhilfe unter dem alten Bundessozialhilfegesetz oftmals als "Zwischenfinanzierung" eingesetzt, heißt es. Diese Praxis sei nach der Reform des Sozialhilfegesetzes abgeschafft worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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