Berlin: (hib/MIK) Gegen Wettbewerbsverzerrungen bei Krankenfahrten hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesfinanzministerium "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Die Petentin, Betreiberin eines Mietwagenunternehmens, kritisierte die geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen für die Durchführung von Krankenfahrten. Diese würden für Unternehmen, die ausschließlich Mietwagen einsetzten, zu Wettbewerbsnachteilen führen.
Für Krankenfahrten wird von den Krankenkassen ein Bruttobetrag überwiesen, so die Petentin weiter. Sofern eine Krankenfahrt mit einem Taxi durchgeführt wird, müsse das Unternehmen lediglich sieben Prozent Umsatzsteuer in Abzug bringen. Werde die Krankenfahrt hingegen mit einem Mietwagen durchgeführt, so sei der normale Umsatzsteuersatz in Abzug zu bringen. Aus der sich heraus ergebenen Differenz ergäbe sich ein Nachteil für die Unternehmen, die ausschließlich Mietwagen einsetzen würden. Dies gelte besonders, da Taxiunternehmen häufig gleichzeitig auch Mietwagen hätten. Nach Auffassung der Petentin geben diese Unternehmen gegenüber dem Finanzamt regelmäßig an, die Krankenfahrten seien mit einer Taxe geführt worden, damit der gemäßigte Umsatzsteuersatz in Ansatz gebracht werden könne. Tatsächlich würde die Krankenfahrt jedoch mit einem Mietwagen desselben Unternehmens durchgeführt. Da von den Finanzämtern nicht kontrolliert werde, ob eine Krankenfahrt im Einzelfall von einer Taxe oder von einem Mietwagen desselben Unternehmens geführt werde, entstehe für die Unternehmen, die ausschließlich Mietwagen hätten, ein Wettbewerbsnachteil.
Der Petitionsausschuss wies darauf hin, dass die Bundesregierung im Juni 2003 eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, um Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Taxi- und Mietwagengewerbe zu schaffen. Gegenwärtig prüfe die Regierung Gesetzesänderungen, mit denen die Anforderungen an die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten bei der Nutzung von Registrierkassen erhöht würden. In diesem Zusammenhang seien auch Taxameter betroffen. Deshalb hielten die Ausschussmitglieder die Eingabe für geeignet, bei den Überlegungen mit einbezogen zu werden.
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