Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung bestätigt, dass die Rentenversicherungsträger Rentner nicht mehr schriftlich über die Änderung der Beitragshöhe ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren. Es sei Aufgabe der Krankenkassen, über geänderte Beitragssätze zu informieren, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/5574) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5514). Wollten die Rentenversicherungsträger zusätzlich zu dieser Information bei jeder Änderung eine schriftliche Mitteilung über den sich aus der geänderten Beitragssatzhöhe ergebenden veränderten Auszahlbetrag der Rente verschicken, "entstünden hierdurch nicht zu vertretende Kosten für die Versichertengemeinschaft", heißt es weiter. Die Rentenversicherungsträger hätten mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht von 2005 die Möglichkeit erhalten, "von einer besonderen Bescheiderteilung abzusehen". Der geänderte Auszahlbetrag ergebe sich künftig aus einer entsprechenden Mitteilung auf dem Kontoauszug.
Die Regierung unterstreicht, sie begrüße vor dem Hintergrund der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis die Einführung des Kontoauszugsverfahrens. Sie fügt hinzu, dass die Rentner über die Verfahrensänderung informiert würden. Das neue Verfahren sei von den Rentnern überwiegend positiv aufgenommen worden. "Nur in einer vergleichsweise geringen Anzahl von Fällen wenden sich Rentenberechtigte nach Erhalt des Informationsschreibens an die Rentenversicherungsträger und bringen ihre Bedenken zum Ausdruck", heißt es in der Antwort.
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