Berlin: (hib/BOB) Die Rechte des geistigen
Eigentums standen am Mittwoch im Mittelpunkt einer Anhörung
des Rechtsausschusses. Der Bundesregierung geht es mit einem dazu
vorgelegten Gesetzentwurf (
16/5048), der EU-Richtlinien in deutsches Recht
umsetzen soll, vor allem um die Stärkung der Rechteinhaber und
den Kampf gegen Produktpiraterie. Peter Zombik,
Geschäftsführer des Bundesverbandes der phonographischen
Wirtschaft, machte in diesem Zusammenhang deutlich, das illegale
Anbieten von Musiktiteln im Internet sei längst zu einem
Massenphänomen geworden. Allein in Deutschland seinen 374
Millionen Musiktitel illegal aus Internet-Tauschbörsen
heruntergeladen worden. Fast 3,7 Millionen Personen hätten
Tauschbörsen für illegale Angebote genutzt. Vor diesem
Hintergrund sei die Umsetzung des zivilrechtlichen
Auskunftsanspruches beispielsweise gegen Anbieter im Internet
für die Musikwirtschaft von "größter Bedeutung".
Die Phono-Verbände plädierten zudem dafür, den
Richtervorbehalt zu streichen, weil unter anderem zu
befürchten sei, dass eine wirksame Verfolgung dem
Rechteinhaber wegen der "immensen Kostenbelastung" unmöglich
gemacht werde. Heiko Wiese von der Spitzenorganisation der
Filmwirtschaft aus Wiesbaden stimmte zu: Illegale Kopien, Marken-
und Produktpiraterie hätten inzwischen international ein
Ausmaß erreicht, das eine ernste Bedrohung für die
nationalen Volkswirtschaften darstelle. Der Auskunftsanspruch nach
dem Urheberrechtsgesetz sei deshalb nicht von dem Nachweis einer
Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr abhängig zu
machen.Anne-Katrin Leenen vom Börsenverein des deutschen
Buchhandels wies darauf hin, dass vom neuesten "Harry Potter"-Roman
der britischen Erfolgsautorin Joanne K. Rowling 110.00 Exemplare
über Internet-Tauschbörsen und 24.000 Exemplare legal
über die Ladentheke verkauft worden seien. Dies mache
nachhaltig auf das Problem aufmerksam. Die Sachverständige
machte deutlich, dem Börsenverein gehe es nicht um eine
Kriminalisierung der Schulhöfe. Aber der Auskunftsanspruch der
Rechteinhaber sei unbedingt erforderlich. Der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter
Schaar, betonte demgegenüber, der Gesetzentwurf sehe zu Recht
vor, dass eine Auskunft nur erteilt werden darf bei "in
gewerblichem Ausmaß" vorgenommenen Rechtsverletzungen. Damit
sei klargestellt, dass etwa bei illegalen Kopien und Verbreitungen
im Internet (beispielsweise über Tauschbörsen) ein Umfang
erreicht sein müsse, der über das hinausgehe, was einer
Nutzung zum privaten Gebrauch entsprechen würde. Unterhalb
dieser Schwelle anzusetzen, hielt Schaar nicht für
vertretbar.Patrick von Braunmühl von Bundesverband der
Verbraucherzentralen aus Berlin hob hervor, Verletzungen des
geistigen Eigentums seien, wenn sie in gewerblichem Umfang
betrieben würden, "kriminell" und sollten geahndet werden. Die
Maßnahmen dürften jedoch nicht einseitig zu Lasten der
Verbraucher gehen. Es dränge sich "zunehmend" der Eindruck
auf, dass diese Maßnahmen nicht mehr auf die Bekämpfung
von gewerblicher Marken- und Produktpiraterie zielten, sondern auf
die Verfolgung von privaten Nutzern, insbesondere von
möglichen Rechtsverletzern im Internet. Oliver Süme vom
Verband der deutschen Internetwirtschaft aus Berlin sprach sich
dafür aus, der Gesetzentwurf sollte nicht über die
verpflichtenden Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehen, um ein
Ausufern von Auskunftsersuchen auch bei vagen oder
geringfügigen Rechtsverletzungen zu verhindern. Hierdurch
würde zugleich sichergestellt, dass in gutem Glauben handelnde
Verbraucher nicht mit gewerbsmäßig handelnden
Markenfälschern und Produktpiraten auf eine Stufe gestellt
werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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