Berlin: (hib/MPI) Die Koalitionsfraktionen wollen die Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen verbessern. Dazu hat sie zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Im ersten Entwurf ( 16/5714) geht es um Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren. Betriebe, die solche Personen einstellen, sollen einen Qualifizierungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass die Einzustellenden mindestens sechs Monate arbeitslos waren, ohne Berufsabschluss sind und die während der geförderten Beschäftigung betrieblich qualifiziert werden. Nach den Plänen der Koalition werden Arbeitgeber für längstens zwölf Monate mit 50 Prozent des Arbeitsentgeltes gefördert, wobei 15 Prozentpunkte für die Qualifizierung des bislang Arbeitslosen reserviert sind. Der Bruttolohn dürfe 1.000 Euro nicht übersteigen.
Ferner ist in dem Entwurf ein Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer vorgesehen. Dieser richte sich an Arbeitgeber, die jüngere Menschen einstellen, die trotz eines Berufsabschlusses mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Nach dem Willen von Union und SPD werden solche Unternehmen für längstens zwölf Monate mit mindestens 25 und höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts unterstützt. Auch in diesem Fall sei eine Bemessungsobergrenze von 1.000 Euro brutto monatlich geplant. Die Regelungen sollen bis Ende 2010 befristet sein. Die jährlichen Aufwendungen für beide Zuschüsse werden auf bis zu 250 Millionen Euro jährlich geschätzt.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf ( 16/5715) sollen Langzeitarbeitslose über 25 Jahre gefördert werden. Auch für diese Gruppe will die Koalition einen Beschäftigungszuschuss einführen. Diesen sollen Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten, die mindestens zwei Vermittlungshemmnisse aufweisen. Als Beispiele nennen die Verfasser des Entwurfs das Lebensalter, einen Migrationshintergrund, fehlende schulische oder berufliche Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen oder Sucht- und Schuldenprobleme. Zudem müssten die zu Fördernden bereits eine sechsmonatige arbeitsmarktqualifizierende Maßnahme durchlaufen haben, ohne dass sie zu einer erfolgreichen Jobsuche geführt hätte. Weitere Bedingung sei, dass der Jobsuchende in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen wird.
Gefördert werden nach den Vorstellungen der Koalition Arbeitgeber mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent. Die Förderdauer solle in der Regel 24 Monate betragen. Die Kosten für die Neuregelung beziffern Union und SPD ab 2010, dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit, auf jährlich knapp 1,4 Milliarden Euro. Diesen Kosten sollen Einsparungen beim Arbeitslosengeld II in Höhe von 830 Millionen Euro gegenüberstehen. Zudem erwartet die Koalition Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 34 Millionen Euro sowie Mehreinnahmen in den Sozialversicherungen in Höhe von rund 370 Millionen Euro. Der Bundestag will sich am Abend mit den Gesetzentwürfen befassen.
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