Berlin: (hib/BOB) Der durch die
NATO-Mitgliedstaaten gebilligte ISAF-Operationsplan (International
Security Assistance Force) in Afghanistan sieht die Weitergabe von
Aufklärungsergebnissen nur dann vor, wenn dies zur
erfolgreichen Realisierung einer laufenden ISAF-Operation oder zur
Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist. Dies
erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/5711) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5517). Der Ablauf der Auftragserteilung wie
auch der Informationsweitergabe stelle sowohl die Einhaltung der
angezeigten nationalen Vorgaben als auch des NATO-Operationsplanes
sicher. Die Fraktion hatte nach der Weitergabe von Daten an die
US-geführte Operation "Enduring Freedom" gefragt. Zum Einsatz
von "Tornado"-Flugzeugen führt die Regierung aus, das Mandat
erfordere, sich ein möglichst umfassendes Lagebild zu
verschaffen. Dazu gehöre auch die Kenntnis von
"Aktivitäten, Bewegungsmustern und Aufenthaltsräumen von
Kräften, die gegen den Auftrag der ISAF arbeiten". Die
Regierung verneint, dass die "Tornados" im Rahmen ihrer
Aufklärungsoperationen bereits in direkte Kampfhandlungen
verwickelt waren.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf