Berlin: (hib/VOM) Die Bundeswehr hat seit 2003 insgesamt 3.312 Kleinwaffen an andere Staaten abgegeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5716) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5557) mit. Dabei habe es sich um 650 Gewehre des Typs G3, 412 Maschinengewehre MG3, 2.150 Panzerfäuste und 140-Millimeter-Granatpistolen gehandelt. Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage nach dem Grundsatz "Neu für Alt" beim Kleinwaffenexport erkundigt. Danach sollen Lieferverträge so ausgestaltet werden, dass der Empfänger Waffen, die er aufgrund der Neulieferung aussondert, nicht weiterverkauft, sondern vernichtet. Laut Regierung wird dieser Grundsatz nur bei Genehmigungen für den Kleinwaffenexport an Staaten angewendet, die weder der Nato noch der EU angehören und auch nicht den Nato-Staaten gleichgestellt sind. Wenn die alten Waffen aufgrund des Liefervertrags vernichtet werden sollen, müsse dies soweit möglich vom Exporteur überprüft werden. Ferner seien Angehörige der jeweiligen deutschen Botschaft "mitunter bei der Zerstörung anwesend". Konkurrenten deutscher Lieferanten würden damit werben, dass sie diesem Grundsatz nicht folgen müssten. Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Darstellung daher dafür ein, diesen Grundsatz international zu verbreiten, um für deutsche Lieferanten faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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