Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung gibt
zu, dass es bei der Integration von Sozialleistungen in die
Arbeitsagenturen Probleme gegeben hat. Diese seien aber bereits
erkannt und teilweise schon gelöst worden, so die Regierung in
ihrer Antwort (
16/5717) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/5332). Im Rahmen der Hartz-Gesetze seien
unter anderem die Jugendberufshilfe, die Rehabilitation von
Behinderten und der Gewaltschutz von Frauen in die neuen Job-Center
einbezogen worden. Leistungen in der Jugendberufshilfe seien
aufgrund eines Missverständnisses im Gesetz gekürzt
worden. Inzwischen sei das Problem durch ein weiteres Gesetz aber
behoben. Den Rückgang der Ausgaben von Kommunen und
Ländern für Kinder- und Jugendsozialarbeit um 6 Millionen
Euro von 2004 auf 2005 kann die Regierung nicht als direkte Folge
von Hartz IV erkennen. Würden die Ausgaben der Vorjahre
miteinbezogen, ließe sich zudem kein eindeutiger Trend
erkennen.Weiter erkennt die Regierung an, dass bei der Umstellung
praktische Probleme für Frauenhäuser entstanden sind.
Diese seien noch nicht gelöst. Die Zuständigkeit liege
allerdings bei den Ländern und Kommunen, nicht beim Bund.
Kritik an den Leistungen für Behinderte will die Regierung
jedoch nicht gelten lassen. Die Förderung von behinderten
Menschen werde von der Bundesagentur für Arbeit mit
großem Engagement wahrgenommen und habe einen hohen
Stellenwert. Dies zeige auch die Erhöhung der Mittel für
die Unterstützung von 2006 auf 2007 um 2,8 Prozent.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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