Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
den Kartellbehörden effektivere Möglichkeiten an die Hand
geben, gegen Preismissbrauch vorzugehen. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf (
16/5847) vorgelegt, durch den das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und das Energiewirtschaftsgesetz
geändert werden sollen. Wie es darin heißt, hat sich
auch mehr als acht Jahre nach der Öffnung der
Energiemärkte noch kein funktionierender Wettbewerb
entwickelt. Defizite seien vor allem bei der Stromerzeugung und im
Haushaltskundengeschäft mit Gas festzustellen. Die
Energiepreise seien auf ein "volkswirtschaftlich bedenkliches
Niveau" gestiegen, das mit der Entwicklung der Energiekosten nicht
mehr begründet werden könne und industrielle Abnehmer
sowie Endverbraucher über Gebühr belaste.Vorgesehen ist,
den Kartellbehörden die Durchsetzung des im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Missbrauchsverbots zu
erleichtern. So sollen Energieversorgungsunternehmen, die allein
oder zusammen mit anderen Unternehmen eine marktbeherrschende
Stellung haben, diese nicht missbräuchlich ausnutzen
dürfen. Konkret verboten werden soll es, Entgelte oder
sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger
sind als jene anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen
auf vergleichbaren Märkten - es sei denn, das Unternehmen
weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist.
Untersagt werden soll ferner, dass die Entgelte die Kosten in
"unangemessener Weise" übersteigen. Die Regelung soll bis Ende
2012 befristet werden. Die Regierung unterstreicht, dass dadurch
keine Preisregulierung auf bisher nicht regulierten Märkten
eingeführt werden soll. Es bleibe bei einer
nachträglichen Kontrolle der Kartellbehörde über
marktbeherrschende Unternehmen im Einzelfall. Darüber hinaus
ist vorgesehen, das bestehende Verbot des Verkaufs unter dem
Einstandspreis im Lebensmittelhandel zu verschärfen, um
kleinere und mittlere Einzelhändler zu schützen. Nun soll
auch der gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln unter
Einstandspreis grundsätzlich untersagt werden. Zur
Begründung heißt es, der Lebensmitteleinzelhandel sei
von einem teilweise ruinösen Preiskampf geprägt.
Große Handelsunternehmen verfügten über eine
erhebliche Nachfragemacht gegenüber den Herstellern und
könnten durch Niedrigpreisstrategien einen Preisdruck
ausüben, bei dem kleine und mittlere Einzelhändler durch
ihre ungünstigeren Einkaufsbedingungen nicht mithalten
könnten. Diese würden dadurch nach und nach vom Markt
verdrängt, was auf Dauer die breite Versorgung im
ländlichen Raum beeinträchtigen könne. Von den
Niedrigpreisstrategien der Handelsunternehmen gehe auf die Dauer
auch eine Gefahr für die Qualität der Lebensmittel aus,
schreibt die Regierung. Mit dem grundsätzlichen Verbot des
Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis will die Regierung
deshalb ein Signal für einen hohen Sicherheitsstandard bei
Lebensmitteln setzen. Sachlich gerechtfertigte Verkäufe unter
Einstandspreis sollen aber im Einzelfall möglich sein,
heißt es weiter. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme
sechs Änderungsvorschläge unterbreitet, denen die
Regierung in ihrer Gegenäußerung entweder zustimmt oder
eine Prüfung zusagt. Unter anderem geht es um die Frage der
Beteiligung der Bundesnetzagentur an Verfahren der
Landesregulierungsbehörden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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