Berlin: (hib/BOB) Der Gesetzentwurf zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (
16/1828) ist am Mittwochvormittag im
Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
FDP angenommen worden. Die Linksfraktion stimmte dagegen; die
Grünen enthielten sich. Für den morgigen Donnerstag ist
die Verabschiedung durch das Plenum des Bundestages
vorgesehen.CDU/CSU, SPD und FDP hoben übereinstimmend hervor,
das Gesetz sei eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode.
Es gelte, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der
Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Dieses sei
gelungen. Mit dem Gesetz soll unter anderem die pauschale
Vergütung neu geregelt werden, die Urheber als Ausgleich
für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung - wie zum
Beispiel die Privatkopie - erhalten. Es sieht vor, dass nicht
länger der Gesetzgeber die Vergütung einschließlich
der Höhe des Entgeltes regelt, sondern dass die Beteiligten
selbst tätig werden. In einem vom Ausschuss angenommenen
Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber
gleichzeitig deutlich, sollten sich diese Erwartungen nicht
erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation
kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte
beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von
Geräten ins Ausland abwanderten.Die Koalitionsfraktionen und
die Liberalen wiesen darauf hin, dass das Urheberrechtsgesetz nicht
alle offenen Fragen beantwortet. Es könne nicht "in die
Schublade gelegt werden", wie es die FDP-Fraktion formulierte. So
stehe zum Beispiel die Prüfung einer Regelung des Handels mit
gebrauchter Software noch aus. Gleiches gelte für die so
genannte "intelligente Aufnahmesoftware", mit der gezielt
Musiktitel automatisiert aus dem Web-Radioangebot herausgefiltert
und aufgenommen werden können. Auch in diesem Fall müsse
über ein gesetzliches Verbot nachgedacht werden.Die
Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte
"Bagatellklausel" im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten
deutlich, man "schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität".
Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden,
dass man nicht bei geringen Fällen des Kopierens die Keule der
Justiz schwingen könne. Der ursprüngliche Vorschlag aus
dem Hause von Justizministerin Zypries (SPD) sei deshalb der
richtige Weg gewesen. Die Linke schloss sich dieser Argumentation
an. Die Union erwiderte, es wäre ein "fatales Signal", wenn
man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte. Es sei der
Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ob man es bei
Verstößen in geringem Umfang überhaupt zur Anklage
kommen lässt. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion,
die für ein Verbot von Urheberrechtsgebühren für
Kabelweitersendungen für Hoteliers plädierte. In nahezu
allen EU-Mitgliedsländern sei dies bereits der Fall, hatte die
FDP argumentiert.
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