Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat
am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (
16/5200) in geänderter Fassung angenommen.
Das Gesetz soll am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung
vom Bundestag verabschiedet werden. Bei der Abstimmung enthielten
sich die Oppositionsfraktionen geschlossen der Stimme. Eigene
Anträge der FDP (
16/5410), mehr Freiheit zu wagen und die
Zivilgesellschaft zu stärken, sowie von Bündnis 90/Die
Grünen (
16/5245), das bürgerschaftliche Engagement
zu stärken, fanden keine Mehrheit.Die Koalitionsfraktionen
hatten neun Änderungsanträge vorgelegt, die den
ursprünglichen Regierungsentwurf in wesentlichen Punkten
ändern. Im Vordergrund steht dabei ein allgemeiner Freibetrag
für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im
gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in
Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale
sollen die Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich
Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen. Sind die als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen
höher als dieser Freibetrag, müssen sie nachgewiesen oder
glaubhaft gemacht werden, heißt es in der Begründung zum
Änderungsantrag. Wer die Aufwandspauschale in Anspruch nimmt,
soll nicht zusätzlich noch die Aufwandsentschädigungen
aus öffentlichen Kassen und auch nicht den so genannten
Übungsleiterfreibetrag gewährt bekommen. Die
Einführung der Aufwandspauschale führt den Angaben
zufolge zu Steuermindereinnahmen von 145 Millionen Euro. 100
Millionen Euro davon können durch den Wegfall des
ursprünglich geplanten Abzugs von der Steuerschuld in
Höhe von 300 Euro jährlich aufgebracht werden, den jene
erhalten sollten, die monatlich im Durchschnitt mindestens 20
Stunden lang alte, kranke oder behinderte Menschen kostenlos
betreuen.Der Übungsleiterfreibetrag wird wie vorgesehen von
derzeit 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben. Zudem sollen die
Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden
einheitlich auf 20 Prozent angehoben werden. Geplant ist ferner,
den Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit
Kapital von derzeit 307.000 Euro auf eine Million Euro anzuheben.
Die Koalition folgte damit einer Anregung aus dem Bundesrat,
nachdem im Regierungsentwurf lediglich 750.000 Euro vorgesehen
waren. Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche
Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und die
Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen soll nach dem
Willen des Ausschusses von jeweils 30.878 Euro auf 35.000 Euro
Einnahmen im Jahr erhöht werden. Die Grünen hatten dazu
in einem ihrer Änderungsanträge eine Anhebung auf 40.000
Euro verlangt, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Was den
Katalog der gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecke
in der Abgabenordnung angeht, so waren in der öffentlichen
Anhörung des Ausschusses Vorschläge gekommen, diesen
Katalog nicht abschließend zu formulieren, sondern für
Erweiterungen in der Zukunft offen zu halten. Auch die
Oppositionsfraktionen hatten solche Forderungen erhoben. Die in der
Koalition gefundene Lösung sieht nun so aus, dass die
Finanzbehörden der Länder die Möglichkeit erhalten,
Zwecke auch dann als gemeinnützig anzuerkennen, wenn diese
nicht im Katalog der Abgabenordnung aufgeführt sind. Die
betroffenen gemeinnützigen Organisationen hätten den
Vorteil, nicht erst auf die nächste Gesetzesänderung
warten zu müssen, bevor ihre Tätigkeit als
gemeinnützig anerkannt werden kann. Die Länder sollen nun
eine Stelle innerhalb ihrer Finanzverwaltungen benennen, die
für Entscheidungen über die Gemeinnützigkeit
zuständig ist. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar
2007 in Kraft treten mit der Wahlmöglichkeit, für das
Veranlagungsjahr 2007 noch das alte Recht in Anspruch nehmen zu
können.Auf Wunsch des Bundesrates hat der Finanzausschuss
ferner einstimmig eine Ergänzung des
Investitionszulagengesetzes 2007 aufgenommen. Dabei geht es darum,
dass ein Teil des Landes Berlin, für den das
Investitionszulagengesetz seit Jahresbeginn nicht mehr angewendet
werden kann, doch wieder in den Genuss der vollen Förderung
durch das Gesetz gelangt und damit betriebliche Investitionen in
kleine und mittlere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der
produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes
vollständig gefördert werden können. Diese Regelung
soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
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