Berlin: (hib/HAU) Der von der
Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des
Investmentgesetzes (
16/5576) wird von Sachverständigen
unterschiedlich bewertet. Das wurde während einer
öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am
Mittwochvormittag deutlich. Die Bundesregierung verfolgt nach
eigenen Angaben mit der Novellierung das Ziel, die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondsbranche zu steigern.
Mit einem "modernen und leistungsfähigen Regulierungs- und
Aufsichtsrahmen" wolle man Innovationen fördern und die
Abwanderung von Fondsvermögen an andere Standorte verhindern,
ohne dabei den Anlegerschutz zu vernachlässigen. Ebenfalls
diskutiert wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (
16/661).Der Zentrale Kreditausschuss der
deutschen Banken begrüßte den Entwurf. Der Ansatz einer
Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben sei durchaus
geeignet, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Kritik gab
es allerdings an geplanten zusätzlichen Kontrollmechanismen.
So sei es "weder erforderlich noch sachgerecht", ein
unabhängiges Aufsichtsratsmitglied bei der Depotbank zu
bestellen. Als "insgesamt positiv" bewertete der Bundesverband
Investment und Asset Management die Vorlage. Eine Vielzahl der
Neuregelungen trage unter Wahrung der Anlegerinteressen zu
Deregulierung und Bürokratieabbau bei. Dennoch bleibe man,
insbesondere im Vergleich mit dem Investmentstandort Luxemburg, in
vielen Bereichen hinter den wünschenswerten und möglichen
Regelungen zurück. Insbesondere die Vorschriften für
Spezialsondervermögen seien in benachbarten EU-Staaten
liberaler geregelt. Als "katastrophal" bezeichnete der
Bundesverband Alternative Investments die vorgesehenen Regelungen
mit Blick auf Hedgefonds. Deutschland sei das einzige
europäische Land mit derart rigiden
Überwachungsvorschriften. So seien Abwanderungen aus dem
deutschen Kapitalmarkt zu erwarten. Das Gesetz bleibe hinter den
Möglichkeiten der Deregulierung und des Anlegerschutzes
zurück, sagte Oliver Everling von der Agentur "Rating
Evidence". Er sprach sich für die Anwendung von Ratingsystemen
aus. Der Anleger benötige externe Expertisen von
unabhängigen Rating-Organisationen, um eine
eigenverantwortliche Anlageentscheidung zu treffen. Aus Sicht des
Bundesverbandes der Verbraucherzentralen enthält der
Novellierungsentwurf wichtige Aspekte des Anlegerschutzes. So
begrüße man außerordentlich den vorgesehenen
Verzicht auf die Kostenvorausbelastung, die dazu führen
würde, dass der Anleger zu Beginn mit allen Kosten belastet
wird, was unflexible und renditeschwache Produkte zur Folge
hätte. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
lehnte die Einführung von Garantiefonds in der im Entwurf
vorgesehenen Form ab. Damit verschaffe man Fonds einen nicht
sachgerechten Wettbewerbsvorteil. Unterstützt wird hingegen
die ausführlichere Informationspflicht des Verbrauchers
über anfallende Kosten. Art und Umfang dieser
Veröffentlichungspflichten sollten jedoch bei
Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften
vergleichbar sein. Die Deutsche Bundesbank kritisierte die geplante
Abschaffung der bisherigen, gemeinsam mit der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht geführten
Doppelaufsicht über die Fondsbranche. Die Einbindung der
Bundesbank in die Solvenzaufsicht über
Kapitalanlagegesellschaften sei weiterhin essenziell, da sie die
Effektivität der Überwachung erhöhe und eine
unverzichtbare Grundlage für ein wirksames Krisenmanagement
darstelle.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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