Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss hat
am Mittwochnachmittag den von der Bundesregierung vorgelegten
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im
Sport (
16/5526) mit den Stimmen der
Regierungskoalition angenommen. Keine Mehrheit hingegen fanden
Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (
16/4166) und FDP (
16/7438) zur Bekämpfung des Dopings im
Sport. Der Regierungsentwurf wird am morgigen Donnerstag im Plenum
abgestimmt. Er sieht vor, kriminelle Netzwerke im Bereich des
Handels und der Abgabe von Dopingsubstanzen wirksamer zu
bekämpfen. So werde künftig eine Freiheitsstrafe von bis
zu zehn Jahren für banden- und gewerbsmäßiges
Vorgehen zu Herstellung oder Vertrieb von Dopingpräparaten,
geeigneten Arzneimitteln oder gefälschten Medikamenten
verhängt werden können. Strafbar macht sich laut Entwurf
derjenige, dem der Besitz "nicht geringer Mengen" von
Dopingsubstanzen nachgewiesen werden kann.Der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christopf Bergner
(CDU), sieht in dem Gesetz eine "angemessene Antwort auf die
Herausforderungen des Dopings". Das Ende eines langen Prozesses,
bei dem man immer wieder den Schulterschluss mit dem organisierten
Sport gesucht habe, sei erreicht. Klaus Riegert (CDU)
begrüßte den Entwurf und erteilte gleichzeitig der
Forderung von Bündnis 90/Die Grünen eine Absage, den
Straftatbestand "Sportbetrug" zu schaffen. Die letzte
Expertenanhörung vor dem Ausschuss habe deutlich gemacht, dass
dies neben verfassungsrechtlichen Problemen auch praktische
Umsetzungsschwierigkeiten schaffe. Riegert bezog sich auf den
Frankfurter Oberstaatsanwalt David R. Kirkpatrick, der den
Straftatbestand als "nicht praktikabel" bezeichnet hatte. Kein
Richter, so Kirkpatrick vor dem Ausschuss, werde für die zur
Diskussion stehenden Vergehen eine Freiheitsstrafe verhängen,
zu erwarten sei bei Ersttätern allenfalls eine kleine
Geldstrafe. Kritik an der Opposition äußerte Dagmar
Freitag (SPD). Es sei wenig Konkretes zu hören gewesen, sagte
sie. In der Frage der Besitzstrafbarkeit habe es bei
Bündnis90/Die Grünen keine klare Übereinstimmung
gegeben. Auch sie hätte sich die ein oder andere kleinere
Änderung vorstellen können, sagte Freitag. Bei aller
Kritik bleibe jedoch festzuhalten: das vorliegende Gesetz bringe
den Kampf gegen Doping weiter voran. Detlef Parr (FDP) kritisierte
fehlende Mittel für die Anti-Doping-Forschung. Zu
begrüßen sei hingegen, dass der Straftatbestand des
Sportbetruges ebenso wenig im Gesetz vorgesehen sei, wie die
Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung. Katrin
Kunert (Die Linke) sieht Dopingprobleme nicht nur im Spitzensport.
Drogenmissbrauch nehme auch außerhalb des Leistungssports zu.
Daher gelte es einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu finden. Von
einem "Anti-Dealing-Gesetz" sprach Winfried Herrmann (Bündnis
90/Die Grünen). Er könne nur "Kleinstkorrekturen" am
geltenden Arzneimittelgesetz erkennen. Der dopende Athlet werde
weiterhin nicht belangt, kritisierte er. Der Regierungskoalition
warf er vor, trotz vieler scharfer Reden und Interviews
schlussendlich zu wenig Mut zu einem wirklichen Anti-Doping-Gesetz
gehabt zu haben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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