Berlin: (hib/VOM) Das Bundesamt für
Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen den
Einsatz eines so genannten IMSI-Catchers angeordnet, mit dem der
Standort sowie die Geräte- und Kartennummer von aktiv
geschalteten Mobilfunkgeräten festgestellt werden können.
Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische
Kontrollgremium über "Maßnahmen nach dem
Terrorismusbekämpfungsgesetz" (
16/5982) hervor. Mit dem Gesetz seien den
Sicherheitsdiensten als Reaktion auf die Terroranschläge des
11. September 2001 in den USA neue Befugnisse übertragen
worden, die in die Schutzbereiche des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) sowie in das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des
Grundgesetzes) eingreifen, schreiben die Abgeordneten. Dem
Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärischen
Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst stünden seither
in unterschiedlichem Umfang Auskunftsrechte gegenüber Banken,
Postdienstleistern, Luftfahrtunternehmen und
Telekommunikationsunternehmen zu. Darüber hinaus seien sie
berechtigt, den IMSI-Catcher einzusetzen. Von den zehn Anordnungen
des Jahres 2006 sind dem Bericht zufolge zwölf Personen
betroffen gewesen. Wie daraus weiter hervorgeht, hat das Bundesamt
für Verfassungsschutz im genannten Zeitraum in sieben
Fällen Auskünfte von Banken und Finanzdienstleistern
sowie in 14 Fällen von Telekommunikationsunternehmen
angefordert, von denen insgesamt 89 Personen betroffen gewesen
seien. Das Auskunftsersuchen bei den Telekommunikationsunternehmen
habe 71 Personen, das Auskunftsersuchen bei Banken und
Finanzdienstleistern 18 Personen betroffen. Ferner seien auf der
Ebene der Bundesländer neun Auskunftsersuchen angeordnet
worden, von denen sich sieben an Banken und Finanzdienstleister und
zwei an Telekommunikationsunternehmen richteten. Im ersten Fall
seien neun, im zweiten Fall zwei Personen betroffen gewesen.
Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst
hätten von diesen Möglichkeiten im vergangenen Jahr
keinen Gebrauch gemacht.Nach Angaben des Parlamentarischen
Kontrollgremiums bildete die Ermittlung gegen ausländische
extremistische und terroristische Vereinigungen wie schon in den
vorangegangenen Jahren den Einsatzschwerpunkt. Trotz des hohen
Gefährdungspotenzials dieser Gruppierungen seien die
rechtlichen Befugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz
"maßvoll genutzt" worden. Auch im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus seien die Freiheitsrechte nur in dem
Maß eingeschränkt worden, wie es zur "Wahrung von
Sicherheitsinteressen" unbedingt notwendig gewesen sei. Mit der
Änderung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes Anfang dieses
Jahres sind den Angaben zufolge einzelne Auskunftsersuchen bei
Banken, Luftfahrtunternehmen und Post-, Telekommunikations- und
Teledienstunternehmen von einer besonderen Genehmigung durch das
Parlamentarische Kontrollgremium ausgenommen worden, wenn sie nicht
das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis betreffen. Die
Parlamentarier in dem Gremium wollen nach eigener Aussage ihr
besonderes Augenmerk künftig darauf legen, ob mit dieser
"praxisorientierten Neustrukturierung einzelner Auskunftsbereiche"
weiterhin eine ausreichende Kontrolle zum Schutz des einzelnen
Bürgers gewährleistet ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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