Berlin: (hib/MPI) Der wirtschaftliche
Aufschwung kommt mit zeitlicher Verzögerung auch bei
schwerbehinderten Menschen an. Im Mai dieses Jahres waren 164.000
Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet, das entspricht einem Minus
von 4,3 Prozent im Vergleich zum Januar, wie aus dem "Bericht der
Bundesregierung über die Wirkung der Instrumente zur Sicherung
von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention"
hervorgeht, der jetzt als Unterrichtung (
16/6044) vorliegt. Demzufolge waren im
Jahresdurchschnitt 2006 169.000 Schwerbehinderte arbeitslos im
Vergleich zu 166.000 Menschen im Jahresdurchschnitt 2005. Die
Regierung weist in ihrem Bericht zugleich darauf hin, "dass sich
die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen weniger positiv
entwickelt als die allgemeine Arbeitslosigkeit". So sinke die
Gesamtarbeitslosigkeit seit 2006, während die Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter erst seit Januar 2007 abnehme. Schwerbehinderte
Menschen seien von negativen Entwicklungen "deutlich stärker
betroffen, während sie von positiven Entwicklungen am
Arbeitsmarkt nur wenig" profitierten, schreibt die Regierung.Laut
dem Bericht ist die Zahl der Schwerbehinderten mit Job auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt von 2003 bis 2005 um 1,2 Prozent auf
920.000 gestiegen, die Zahl der schwerbehinderten Frauen sogar um 4
Prozent. Die Beschäftigungsquote habe 2005 bei 4,2 Prozent
gelegen im Vergleich zu 3,8 Prozent im Jahr 2001 - was einer
Steigerung von 4,1 Prozent oder 32.000 Stellen entspricht. Dies sei
insbesondere angesichts der Tatsache beachtlich, dass im Zeitraum
von 2001 bis 2005 die Zahl der beschäftigungspflichtigen
Arbeitgeber um mehr als 21 Prozent auf 119.000 abgenommen habe. Die
Regierung führt die Entwicklung auch auf die Einführung
einer gestaffelten Ausgleichsabgabe zurück. Seit 2001 hat ein
Arbeitgeber monatlich folgende Sonderabgaben zu entrichten: 105
Euro bei einer Beschäftigungsquote von drei bis fünf
Prozent, 180 Euro bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis
weniger als drei Prozent und 260 Euro bei einer
Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent.Weiter
heißt es, Arbeitgeber seien "in steigendem Umfang bereit",
schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Daher bestehe kein
Anlass, die Beschäftigungspflichtquote von derzeit fünf
Prozent für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen
zu erhöhen. Gleichwohl sei festzustellen, so die Regierung,
dass es 2005 mehr als 32.000 Arbeitgeber gab, die ihre
Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben und keinen
einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Zwar sei
ihre Zahl in den vergangenen Jahren gesunken, dennoch prüfe
das Bundesarbeitsministerium (BMAS), ob die Erhöhung der
Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die ihrer
Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, sinnvoll ist. Als
"wichtigen Beitrag", um Arbeitgeber zur Einstellung
Schwerbehinderter zu bewegen, bezeichnet die Regierung die
Initiative "job - Jobs ohne Barrieren". Seit September 2004 habe es
in diesem Rahmen 41 Projekte in ganz Deutschland gegeben. So seien
mehrere tausend Unternehmen über Möglichkeiten informiert
worden, Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen
erfolgreich zu gestalten. Als Teil der Initiative habe das BMAS am
1. Januar 2007 das Programm "Job4000" mit dem Ziel gestartet, mehr
Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt
außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erarbeiten. Im Rahmen von
"Job4000" sollen unter anderem für mindestens 1.000 Personen
Arbeitsplätze geschaffen werden, die zum Beispiel aus einer
Behindertenwerkstatt auf einen Job in der Privatwirtschaft wechseln
wollen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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