Berlin: (hib/MPI) Für die Umsetzung
der mit der Anschubfinanzierung zur integrierten Versorgung
verbundenen Regelungen ist nach Darstellung der Bundesregierung die
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zuständig. Mit der
gesetzlichen Regelung sei Krankenkassen und Leistungserbringern
"größtmögliche Freiheit" zur Ausgestaltung
eingeräumt worden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
16/6094) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6016). Im Rahmen der integrierten Versorgung
haben Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine
abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und
Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche
Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie
gegebenenfalls Apotheken koordiniert zusammenwirken. Die Regierung
schreibt, zum Stichtag 31. März 2007 habe es 3.498
Verträge mit einem Vergütungsvolumen von rund 611
Millionen Euro gegeben (wenn alle gemeldeten Verträge einfach
je Krankenkasse gezählt werden). Dabei handele es sich um
Planwerte. Im ersten Quartal 2007 hätten 4,07 Millionen
Versicherte an der integrierten Versorgung teilgenommen.Weiter
heißt es, maßgeblich sei, dass jeweils im Jahr bis zu
ein Prozent der an die Kassenärztliche Vereinigung zu
entrichtenden Gesamtvergütung sowie von den Rechnungen der
einzelnen Krankenhäuser für voll- und teilstationäre
Versorgung einbehalten werden dürfen. Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die
Spitzenverbände der Krankenkassen hätten im April 2004
eine gemeinsame Registrierungsstelle gegründet, die bei der
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)
angesiedelt sei. Die Krankenkassen hätten der Gemeinsamen
Registrierungsstelle etwa das geschätzte
Vergütungsvolumen, die Kürzungsquoten sowie die für
den jeweiligen Vertrag einbehaltenen, aber nicht ausgegebenen
Mittel zu melden. Mit der Gesundheitsreform 2007 seien die
Krankenkassen zudem verpflichtet worden, die Einzelheiten über
die Verwendung der einbehaltenen Mittel mitzuteilen. Dies schaffe
mehr Transparenz.Die FDP-Fraktion wollte zudem wissen, wie hoch die
Gesamtsumme der von den gesetzlichen Krankenkassen für die
Anschubfinanzierung zur integrierten Versorgung vorgenommenen
Abzüge von den Krankenhausrechnungen für die Zeit von
2004 und 2006 war. Zudem fragt sie, wie viel davon ohne eine
spezielle Klausel der Gesundheitsreform an die Krankenhäuser
hätte zurückfließen müssen. Dazu schreibt die
Regierung, im Gesetz seien für den Verzicht auf die
Rückzahlung nicht verausgabter Mittel für die Jahre 2007
und 2008 jeweils ein Betrag von rund 50 Millionen Euro angesetzt
worden. Dies sei aber eine Schätzgröße.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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