Berlin: (hib/SUK)
Minderheitenangehörigen, deren Namen im Kosovo aus dem
Einwohnerregister gestrichen wurden und denen dadurch das
Dauerwohnrecht und der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur
Gesundheitsversorgung entzogen wurden, drohen nach der Verbesserung
der Sicherheitslage im Kosovo keine Gefahren. Der Hohe
Flüchtlingsrat der Vereinten Nationen sieht für
Minderheitenangehörige der Ashkali und Ägypter "keine
internationale Schutzbedürftigkeit mehr". Darauf weist die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6190) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/6086) hin. Ob diese Menschen heute
staatenlos seien, hänge davon ab, ob sie im Gefolge des
Zerfalls der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
"weder die Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten noch
die irgendeines anderen Staates" erworben hätten. Dazu, wie
viele dieser so genannten "erased people" sich in Deutschland
aufhalten, gebe es keine Erkenntnisse.Auf die Frage der Linken nach
einer betroffenen Familie, die in Deutschland gelebt hat und 2005
nach Slowenien zurückgekehrt ist, "um der Abschiebung in den
Kosovo zu entgehen", teilt die Regierung mit, sie äußere
sich "aus datenschutzrechtlichen Gründen" grundsätzlich
nicht zu konkreten Asylverfahren. Auch die Entscheidungen
slowenischer Gerichte würden nicht kommentiert. Zudem sei in
der Sache ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte anhängig. Sodass die Regierung "keine
Stellung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen nimmt".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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