Berlin: (hib/HIL) Die Kostenübernahme
für Klassenfahrten durch Sozialhilfeträger
beschäftigt die Linke in einer Kleinen Anfrage (
16/6198). In Paragraf 23 Zweites
Sozialgesetzbuch (SGB II) sei eindeutig geregelt, "dass Kosten
für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher
Bestimmungen nicht von der Regelleistung erfasst sind, sondern
gesondert vom Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende zu erbringen sind". In der Praxis würden diese
gesetzlichen Bestimmungen allerdings sehr unterschiedlich
gehandhabt. So häuften sich Beschwerden, dass die Kosten nur
teilweise oder gar nicht übernommen würden, Anträgen
zu spät stattgegeben oder der pädagogische Wert der
Klassenfahrt von Mitarbeitern der Grundsicherung in Frage gestellt
werde, so die Abgeordneten.Die Linke fragt, welche Dienstanweisung
oder Verwaltungsvorschrift der Bundesagentur für Arbeit die
Kostenübernahme bei Klassenfahrten regelt, welche Institution
das Recht habe, den pädagogischen Wert von Klassenfahrten zu
beurteilen und ob eine Pflicht besteht, die Kostenübernahme
rechtzeitig vor Beginn der Klassenfahrt zu bestätigen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
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Siegfried F. Wolf