Berlin: (hib/SUK) Zwischen dem 1. Januar
2004 und dem 30. Juni 2007 hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge in insgesamt 2.379 Fällen Informationen an
das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt. In den
meisten Fällen (893) betraf dies Personen aus der Türkei.
Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (
16/6189) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6087) mit. Nach dem Antiterrordateigesetz
seien diese personenbezogenen Informationen in der Antiterrordatei
zu speichern, "soweit sie für die Aufklärung oder
Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur
Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind". Diese Daten
dürften von der abfragenden Behörde grundsätzlich
nur zur Prüfung, ob der Treffer der gesuchten Person,
Organisation oder Sache zuzuordnen ist, sowie für das Stellen
eines Ersuchens um Übermittlung von Erkenntnissen verwendet
werden. Eine andere Verwendung - also auch die Übermittlung an
ausländische öffentliche Stellen - sei nur zulässig,
wenn dies "zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat oder
zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben,
Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist und die
Behörde, die die Daten eingegeben hat, der Verwendung
zustimmt".Auf die Frage, in wie vielen Fällen das Bundesamt
für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst im
Rahmen aufenthaltsrechtlicher Vorgänge durch die
Ausländerbehörden kontaktiert wurden, geht die Regierung
für das Jahr 2006 von einer geschätzten Zahl von 19.000
Anfragen aus. Für 2005 gebe es weder Schätzungen noch
konkrete Zahlen, da die Anfragen vernichtet würden, wenn keine
statistische Auswertung erfolge und die verantwortliche Stelle sie
nicht mehr benötige. Auch die Frage der Linken, in wie vielen
Fällen es in den vergangenen Jahren zu Ausweisungen etwa wegen
der Unterstützung terroristischer Vereinigungen oder
Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung
gekommen sei, kann nach Angaben der Regierung nicht beantwortet
werden, da Ausweisungsgründe statistisch nicht erfasst
würden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
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