Berlin: (hib/HIL) "Mit hoher Kompetenz"
erfüllt der Deutsche Wetterdienst (DWD) nach Aussage der
Bundesregierung seine gesetzlichen Aufgaben der meteorologischen
Daseinsvorsorge und der meteorologischen Sicherung der
Verkehrsbereiche. Der DWD stehe dabei nicht in Wettbewerb zu
privaten Wetterdiensten, schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/6205) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/5999), da sich die Aufgaben des DWD
wesentlich von denen privater Wetterfirmen unterschieden. Die
Liberalen hatten kritisiert, dass der DWD eventuell private Dienste
vom Markt verdränge. Es stelle sich die Frage, ob alle
Leistungen, die der DWD erbringe, zwingend von einer Behörde
erbracht werden müssten, so die FDP weiter.Die Bundesregierung
stellt in ihrer Antwort klar, dass ein Wetterdienst wie der DWD -
auch nach internationalem Verständnis - ein wichtiger
Bestandteil der nationalen Infrastruktur sei. Zu den gesetzlich
fixierten, staatlichen Aufgaben des DWD gehörten die
Wettervorhersage, Unwetterwarnungen und die Klimaüberwachung.
Außerdem, so die Regierung weiter, hätten die Aufgaben
des DWD hohe Sicherheitsrelevanz, insbesondere für den
Zivilschutz, den Katastrophenschutz, die Verteidigung, die
Luftfahrt und die Seeschifffahrt.Für diese Kernaufgaben, zu
denen auch die Aufzeichnung meteorologischer Vorgänge für
nachfolgende Generationen gehöre, unterhalte der DWD nach
internationalen Standards ausgerichtete meteorologische Mess- und
Beobachtungsnetze am Boden und in der freien Atmosphäre -
einschließlich Fernerkundung mit Radarsystemen und
Radioaktivitätsmessungen in der Luft und im Niederschlag. Kein
privater Anbieter kann nach Aussage der Bundesregierung diese
komplexen Messnetze wie Radarsysteme, Windprofiler, aerologische
Systeme, Satellitensysteme, Großrechner und internationale
Telekommunikationssysteme unterhalten, mathematisch-numerische
Wettervorhersagemodelle entwickeln und betreiben sowie
anwendungsorientierte Atmosphärenforschung ausführen.
"Diese wesentlichen Komponenten der nationalen Wetterdienste sind
Elemente der staatlichen Infrastruktur und entziehen sich
wettbewerblichem privatwirtschaftlichem Handeln", so die
Bundesregierung.
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