Berlin: (hib/MPI) Ein von der Fraktion Die
Linke moniertes Zusatzblatt zum Antrag auf Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld ist Teil eines Empfehlungspakets der Bundesagentur
für Arbeit (BA) zur Vermeidung und Aufdeckung
ungerechtfertigten Leistungsbezugs. Das Zusatzblatt
"Antragsbegründung" solle nur von solchen Personen
ausgefüllt werden, die zuvor weder Arbeitslosengeld bezogen
noch Erwerbseinkommen erzielt hätten, schreibt die Regierung
in ihrer Antwort (
16/6250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/6204). Die empfohlene Verwendung des
Zusatzblattes bei Erstanträgen beruhe nicht auf einer
Dienstanweisung oder Verwaltungsvorschrift der BA. Die Empfehlung
ohne Weisungscharakter diene "als Amtshilfe für die
Aufgabenerfüllung vor Ort", so die Bundesregierung weiter.Die
Linke hatte sich in ihrer Anfrage auf Zusatzblätter in Dresden
und im Vogtland bezogen. Diese müssten die Antragsteller bei
der ersten Beantragung ausfüllen und Auskunft über den
Lebensunterhalt der Monate vor der Beantragung geben. Auf dem
Zusatzblatt befinde sich zudem eine Rubrik "Vermerk der
antragsnehmenden Stelle", in der die Plausibilität der vom
Antragsteller gemachten Angaben bewertet würde, so die
Abgeordneten.Die Regierung schreibt, sie teile die Ansicht der BA,
dass die Verwendung des Zusatzblattes in den Fällen vom
Amtsermittlungsgrundsatz gedeckt sei, in denen der
Leistungsträger nicht weiß, wie die Antrag stellende
Person ihren Lebensunterhalt bisher gesichert habe und aus welchen
Gründen diese Grundlage entfallen sei. Allerdings könne
"eine generelle Abfrage der mit dem Zusatzblatt erbetenen
Informationen rechtlich problematisch sein", heißt es in der
Antwort. Die Regierung sehe keinen Anlass, gegen die Verwendung des
Zusatzblattes entsprechend des Empfehlungspaketes vorzugehen.
Jedoch sei die inhaltliche Ausgestaltung des Zusatzblattes
verbesserungswürdig. Die BA werde deshalb aufgefordert, "auf
eine Veränderung des Zusatzblattes hinzuwirken".
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