Berlin: (hib/VOM) Die Frage, ob Personen
auf Satellitenbildern zu erkennen sind, hat den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie am Montagmittag beschäftigt. Die
zur öffentlichen Anhörung über den Regierungsentwurf
eines Satellitendatensicherheitsgesetzes (
16/4763) geladenen Sachverständigen
angesichts des heutigen Standes der Technik. Kommerziell genutzte
Satellitenaufnahmen hätten eine Auflösungsfähigkeit
von einem Meter, im nächsten Jahr könnte sie bei einem
halben Meter oder leicht besser liegen, sagte Jörg Herrmann
von der Infoterra GmbH. Das Unternehmen übernimmt die
kommerzielle weltweite Vermarktung der Daten, die von dem deutschen
Satelliten Terra SAR-X erzeugt werden. Das Radarsystem von Terra
SAR-X wird in öffentlich-privater Partnerschaft in
Zusammenarbeit mit den deutschen Zentrum für Luft- und
Raumfahrt und der EADS Astrium, einer Tochterfirma des
Europäischen Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS, realisiert.
Kunden von Infoterra sind sowohl Kartierungsbehörden und
Sicherheitsdienste als auch Nutzer auf dem Gebiet des Umwelt- und
Klimaschutzes und der Energieversorgung.Mit dem Gesetzentwurf will
die Regierung dafür sorgen, dass durch den Einsatz hoch
leistungsfähiger Satelliten die Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik nicht gefährdet werden. Der Entwurf
enthält die Rahmenbedingungen für eine "private
Erdfernerkundung" und eine weltweite Vermarktung der dabei
gewonnenen Daten. Eine Prüfung von Satellitendaten und
-datenprodukten, die in den Verkehr gebracht oder zugänglich
gemacht werden, soll dann erforderlich sein, wenn die Daten mit
einem Satellitensystem erzeugt worden sind, dass
Sicherheitsinteressen gefährden könnten. Fast alle
leistungsfähigen Satelliten sind nach Regierungsangaben auf
US-Bauteile angewiesen. Die USA hatten daher eine Exportgenehmigung
für diese Bauteile von nationalen gesetzlichen Regelungen
abhängig gemacht, die auf die Sicherheitsinteressen
Rücksicht nehmen. Dazu sagte Jörg Herrmann: "Wir
hätten diese Bauteile mit etwas mehr Zeit auch selber
entwickeln können." Der Satellit Terra SAR -X befindet sich
seit dem 15. Juni im All. Gisela Piltz machte in der Anhörung
deutlich, dass es weltweit auf diesem Markt nur 30 kommerzielle
Anbieter gibt und von dem Gesetzentwurf lediglich die deutschen
Anbieter betroffen seien. Auch der Sachverständige Dennis
Schultz von Google Germany sprach von einer "Insellösung
für Deutschland". Breiten Raum in der Anhörung nahmen
Fragen des Datenschutzes ein. Sowohl Detlef Walter vom
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit als auch Thilo Weichert vom Unabhängigen
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sagten, das
Gesetz enthalte kaum datenrechtliche Regelungen, was auch nicht
seine Aufgabe sei. Allerdings gelte als Auffangregelung das
Bundesdatenschutzgesetz, so Walter. Er plädierte dafür,
Datenschutz im Zusammenhang mit der Auswertung von Geodaten in
einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Weichert wies darauf
hin, dass Satellitenbilder gleichwohl Informationen über die
Lebensumstände von Privatpersonen liefern können, etwa in
dem die Lage von Grundstücken erkennbar wird. So könne
etwa die Lage eines Grundstücks im Hochwasserschutzgebiet
Auswirkungen auf dessen Versicherbarkeit haben. Dagegen teilte
Gernot Papperitz von der DLR nicht die Auffassung, dass die
gewonnenen Daten so "kritisch" sein könnten, dass sie einem
besonderen gesetzlichen Schutz unterstellt werden müssten.
Thilo Weichert stellte im Übrigen heraus, dass es in dem
Gesetz lediglich um die äußere Sicherheit gehe. Ein
Schutz vor Terroranschlägen durch das Auskundschaften von
Geoinformationen sei heute nicht mehr realisierbar. "Was derzeit an
Informationen verfügbar ist, ist nicht mehr aus der Welt zu
kriegen. Damit müssen wir leben", sagte der
Datenschützer. Für die vom Gesetz betroffene Firma
Infoterra kommt es vor allem auf die Rechtsicherheit in
außen- und sicherheitspolitischen Fragen an. "Wir kriegen
Zugriff auf US-Bauteile", unterstrich Jörg Herrmann.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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