Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
sieht nach eigener Aussage keine Notwendigkeit, Empfänger von
Arbeitslosengeld II "gesondert" über Ernährungsfragen
aufzuklären. Die Höhe der Regelleistung sei so bemessen,
dass damit auch der Bedarf an Lebensmitteln für eine
ausgewogene Ernährung gedeckt werden könne, schreibt sie
in ihrer Antwort (
16/6296) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/6248) zum Preisanstieg bei Milchprodukten.
Es liege in der Eigenverantwortung des Einzelnen sowie in der
Verantwortung der Eltern für ihre Kinder zu entscheiden, wie
die Regelleistungen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt
werden sollen. Dazu erteile die Bundesregierung keine
Ratschläge, heißt es. Sie will dennoch die
Ernährungsaufklärung vor allem bei Familien im "unteren
Einkommensbereich" verbessern. Das Risiko, aufgrund falscher
Ernährung zu erkranken, treffe überdurchschnittlich
bildungsferne und einkommensschwache Bevölkerungsschichten.
Diese seien von der Ernährungsaufklärung bisher nicht
ausreichend erreicht worden.Zum rheinland-pfälzischen Modell
eines bezuschussten Ein-Euro-Schulessens für Kinder von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern teilt die Regierung mit, die
Länder und die Schulträger seien für das Mittagessen
in Ganztagsschulen zuständig. Sie müssten daher auch
dafür sorgen, dass hilfebedürftige Familien von den
finanziellen Belastungen, die durch Schulkosten entstehen
können, befreit oder entlastet werden. Die Regierung
begrüßt ausdrücklich das rheinland-pfälzische
Modell. Im Übrigen sieht sich die Regierung nach eigenen
Angaben außerstande, einen "fairen" Milchauszahlungspreis zu
benennen. Dazu seien die betrieblichen Strukturen in Deutschland
und damit die Produktionskosten zu unterschiedlich. Die Kosten der
Milcherzeugung hingen von verschiedenen Faktoren ab und
könnten von Betrieb zu Betrieb beträchtlich schwanken.
Bei der Kalkulation der Endverkaufspreise müssten auch die
Kosten und Handelsspannen von Molkereien und
Lebensmitteleinzelhandel berücksichtigt werden.Die Regierung
ist sich nach eigener Darstellung bewusst, dass die Landwirtschaft
in Gebirgs- und Mittelgebirgsregionen schwierig ist. Dennoch sei es
nicht möglich, bäuerliche Betriebe in diesen Regionen
durch einen kostendeckenden Milchpreis zu unterstützen.
Allerdings würden diese Betriebe ab 2010 in der Regel von der
Agrarreform profitieren, weil der Gesamtwert ihrer
Zahlungsansprüche steigen werde. Seit 2005 erhielten diese
Betriebe in Mittelgebirgsregionen deutlich höhere
Direktzahlungen als unter dem alten System der an die Produktion
gekoppelten Direktzahlungen. Damit sei die vor der Agrarreform
gegebene "relative Schlechterstellung des Grünlandes sowie des
sonstigen Ackerfutterbaues" vor allem gegenüber dem Maisanbau
aufgehoben worden.
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