Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
beziffert den Gesamtfinanzierungsbedarf für das Auslaufen des
deutschen Steinkohlebergbaus auf bis zu 38 Milliarden Euro. Darin
sind die bereits 2004 zugesagten Beihilfen für die Jahre 2006
bis 2008 enthalten, wie aus ihrem Entwurf eines
Steinkohlefinanzierungsgesetzes (
16/6384) hervorgeht. Der Bundestag berät
den Entwurf am 21. September in erster Lesung. Der Bund, das Land
Nordrhein-Westfalen und das Saarland hatten sich im Februar darauf
verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle
Ende des Jahres 2018 "sozialverträglich" zu beenden. Der
Gesetzentwurf regelt den Beitrag des Bundes zur Finanzierung des
Auslaufprozesses ab 2009. Im Jahr 2012 soll der Bundestag die
Vereinbarung zum Auslaufen der Kohleförderung
überprüfen.Für die Jahre von 2009 bis 2019 werden
darin folgende Finanzplafonds genannt: für 2009 soll es aus
Bundesmitteln bis zu 1,7 Milliarden Euro geben, für 2010 bis
zu 1,55 Milliarden Euro, für 2011 bis zu 1,51 Milliarden Euro,
für 2012 bis zu 1,36 Milliarden Euro, für 2013 bis zu
1,37 Milliarden Euro, für 2014 bis zu 1,28 Milliarden Euro,
für 2015 bis zu 1,33 Milliarden Euro, für 2016 bis zu
1,05 Milliarden Euro, für 2017 bis zu 1,02 Milliarden Euro,
für 2018 bis zu 939,5 Millionen Euro und für 2019 bis zu
794,4 Millionen Euro. Im laufenden Jahr betragen die Bundeshilfen
1,8 Milliarden Euro.Nach Aussage der Regierung steht der Beitrag,
den der deutsche Steinkohlenbergbau zur Versorgung der deutschen
Wirtschaft leistet, in keinem angemessenen Verhältnis zum
Subventionsaufwand. Im vergangenen Jahr habe die in Deutschland
gewonnene Steinkohle den deutschen Primärenergieverbrauch nur
noch zu 4,4 Prozent gedeckt. Die einzelnen Summen, die jeweils erst
im Januar des folgenden Jahres ausgezahlt werden, sollen sowohl die
Absatzhilfen als auch die Hilfen für die Stilllegung abdecken.
Die nach dem Ende der subventionierten Steinkohleförderung
weiterbestehenden Verpflichtungen des Energiekonzerns RAG AG, die
so genannten Ewigkeitslasten, sollen nicht über Beihilfen
finanziert werden. Diese Lasten umfassen dem Entwurf zufolge die
Grubenwasserhaltung, die Dauerbergschäden und die
Grundwasserreinigung. Sie sollen von der neugegründeten
RAG-Stiftung im Rahmen eines Erblastenvertrages zwischen der
Stiftung und den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland aus
dem Stiftungsvermögen finanziert werden. Das dafür
notwendige Finanzvolumen beträgt laut Regierung bezogen auf
das Jahr 2018 bis zu 6,87 Milliarden Euro. Die beiden
Bundesländer sichern die Finanzierung dieser Ewigkeitslasten
für den Fall zu, dass das Stiftungsvermögen nicht
ausreicht. In diesem Fall müsste sich auch der Bund mit einem
Drittel beteiligen.Zudem soll das Anpassungsgeld für die
Bergarbeiter weitergezahlt werden. Wer wegen einer Stilllegung oder
einer Rationalisierung bis Ende 2022 seinen Arbeitsplatz im Bergbau
verliert, kann dem Entwurf zufolge vom Tag nach der Entlassung bis
zu fünf Jahre lang Anpassungsgeld erhalten. Für die
anteilige Finanzierung durch den Bund sind aus dem Bundeshaushalt
in den Jahren 2009 bis 2027 bis zu rund 1,4 Milliarden Euro
vorgesehen. Davon entfallen auf die Jahre 2009 bis zu 109,77
Millionen Euro, 2010 bis zu 107,19 Millionen Euro und 2011 bis zu
105,91 Millionen Euro. Das Anpassungsgeld sollen Bergleute, die
unter Tage arbeiten, erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der
Entlassung mindestens 50 Jahre alt sind. Die über Tage
Beschäftigten müssen mindestens 57 Jahre alt sein, um in
den Genuss des Anpassungsgeldes zu kommen, heißt es im
Gesetzentwurf.Das gesamte ab 2009 für das Auslaufen des
Steinkohlenbergbaus nötige Subventionsvolumen
einschließlich der zu erwartenden Zahlungen für das
Anpassungsgeld beziffert die Bundesregierung auf bis zu 21,6
Milliarden Euro, von denen bis zu 19,49 Milliarden Euro auf die
Finanzierung des Absatzes deutscher Steinkohle für den Einsatz
in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess bis 2018
entfallen. Der Anteil des Bundes daran beläuft sich danach auf
15,58 Milliarden Euro und der des Landes Nordrhein-Westfalen auf
bis zu 3,92 Milliarden Euro. Das Saarland beteiligt sich an diesen
Kohlehilfen nicht. Hinzu kommen dem Entwurf zufolge
Eigenbeiträge der RAG AG in Höhe von 965 Millionen Euro,
von denen 285 Millionen Euro auf den Ausgleich des fehlenden
Saarland-Anteils entfallen. Bis zu rund 2 Milliarden Euro entfallen
auf das Anpassungsgeld.