Ludewig: Auch das Parlament kann Normenkontrollrat um
Prüfung bitten
Ausschuss für Arbeit und Soziales -
19.09.2007
Berlin: (hib/MPI) Der Vorsitzende des
Nationalen Normenkontrollrates (NKR), Johannes Ludewig, hält
es für möglich, dass sein Gremium für
Bürokratieabbau auch Gesetzentwürfe aus dem Parlament
prüft. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales sagte Ludewig
am Mittwoch, es stehe dem Parlament frei, den Normenkontrollrat zur
Prüfung von Gesetzesinitiativen zu bitten. Die Unions-Fraktion
hatte zuvor darauf verwiesen, dass das seit 2006 tätige
Gremium bislang nur Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf
überflüssige Informationskosten teste, nicht aber solche
der Fraktionen. Diese machten rund 30 Prozent aller Entwürfe
aus. Der NKR wollte am Mittag seinen Jahresbericht an
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) übergeben.Auf eine
entsprechende Frage der SPD-Fraktion sagte Ludewig, die
Überprüfung des Gesetzesbestandes als zweiter Kernaufgabe
des NKR laufe. Die Messung solle Ende des Jahres abgeschlossen
werden. Das "eigentliche Rennen", der Bürokratieabbau, werde
danach und auf Grundlage der Daten stattfinden. Ein Programm dazu
werde vermutlich im kommenden Frühjahr auf die Tagesordnung
rücken. Auf den Einwurf der Linksfraktion, dass bislang nur
Bürokratiekosten von Unternehmen auf dem Prüfstand
gestanden hätten, sagte Ludewig, bis Ostern solle geklärt
werden, wie die Bürokratiekosten für die Bürger
gemessen werden könnten.Das Mitglied im NKR, Henning Kreibohm,
lobte ausdrücklich die Zusammenarbeit mit dem
Bundesarbeitsministerium. So seien beispielsweise im Entwurf eines
Sozialversicherungsänderungsgesetzes Ablaufoptimierungen
erarbeitet worden, die für die Wirtschaft Einsparungen in
zweistelliger Millionenhöhe bedeuteten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf