Berlin: (hib/HAU) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches (
16/6540) passt Regelungen des Verfahrensrechts
der Sozialversicherung an die Erfordernisse der betrieblichen
Praxis an. Dazu würden Arbeitsabläufe vereinfacht oder
zusammengefasst. Regelungen, die sich in der Praxis nicht
bewährt hätten, würden aufgehoben. Das Gesetz sehe
unter anderem vor, die Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis
zusammenzufassen und die Sozialversicherungs-Verordnung aufzuheben.
Außerdem werde die Meldepflicht von Insolvenzverwalter in
Insolvenzfällen gesetzlich geregelt. Des Weiteren werde
klargestellt, dass Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
im Insolvenzfall zum Vermögen des Arbeitnehmers
gehören.Optimierungen und Vereinfachungen bestehender
rechtlicher Regelungen im Bereich der Sozialversicherungen werden
vom Bundesrat begrüßt, heißt es in seiner
Stellungnahme. Es gelte Melde-, Auskunfts- und
Bescheinigungsaufwand der Arbeitgeber auf ein Mindestmaß zu
beschränken. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, so fordert
der Bundesrat, sollen Vertrauensschutzregelungen für
Versicherte, die am 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbar hatten,
auf Versicherte ausgeweitet werden, die an diesem Stichtag im
Besitz einer Vorruhestandsvereinbarung waren. Das lehnt die
Bundesregierung ab. Es werde jedoch geprüft, ob es für
diesen Personenkreis zur Aufrechterhaltung des
Sozialversicherungsschutzes ergänzender Regelungen
bedarf.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf