Berlin: (hib/HAU) Frauen und Mütter
werden bei der Förderung der Erwerbsintegration durch die
Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht benachteiligt. Das
schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (
16/6523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/6298). Die BA komme ihrem gesetzlichen
Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur
besonderen Förderung von Frauen, um bestehende Nachteile zu
beseitigen, nach. Darauf wirke die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Rechtsaufsicht hin.Der Anteil von Frauen unter den Betreuungskunden
der BA lag im August dieses Jahres bei 66,7 Prozent, schreibt die
Regierung weiter. Als Betreuungskunden schätzt die BA Menschen
mit schwer wiegenden Vermittlungshemmnissen, die einer
unmittelbaren Integration in den Arbeitsmarkt entgegen stehen und
bei denen zunächst an einer Beseitigung dieser Hemmnisse
gearbeitet werden muss, ein. Es sei nicht zutreffend, so
heißt es weiter, dass junge Mütter nur auf Grund ihrer
spezifischen sozialen Situation und Verantwortung für ihre
Kinder als Betreuungskunden eingestuft werden. Ebenfalls
unzutreffend sei es, davon auszugehen, dass Betreuungskunden
weniger arbeitsmarktpolitische Leistungen, insbesondere weniger
berufliche Bildungsmaßnahmen angeboten werden. Die
Bundesregierung teile jedoch die Auffassung, dass ein wesentlicher
Schlüssel, um die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern
zu erhöhen, in der Verfügbarkeit ausreichender
Kinderbetreuungsmöglichkeiten liege. Bis 2013 sollen daher
bundesweit für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren
Betreuungsplätze entstehen, davon 30 Prozent in der
Tagespflege.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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