Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will den Doppelbezug in- und ausländischer Rentenleistungen von Kriegsopfern stoppen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf ( 16/6541) sieht die Anrechnung der aus gleichem Grunde schon im Ausland erlangten Rentenleistungen vor. Außerdem soll das Gesetz eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die so genannten Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) schaffen. Mit Hilfe der AHP wird das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigung festgestellt, so die Regierung in der Begründung. Eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage dafür fehle bisher.
Gegen die Regelungen zur Kriegsopferversorgung äußert der Bundesrat in seiner Stellungnahme erhebliche Bedenken. Es sei zu befürchten, dass Betroffene mit dem Bezug auf das grundgesetzliche Verbot des Einzelfallgesetzes erfolgreich gegen die beabsichtigte Anrechnung klagen. Außerdem sei der immense finanzielle und personelle Aufwand, den die Änderung verursachen würde, unverantwortlich hoch, so der Bundesrat weiter. In ihrer Gegenäußerung erklärt sich die Bundesregierung bereit, die Gesetzesänderung noch einmal zu überprüfen. Im Grundsatz halte sie aber an der Novelle fest.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf